Amtsgericht Sigmaringen verhandelt Prozess wegen Versammlungsverbot vor Kretschmann-Haus  (Foto: SWR, Anette Hübsch)

Amtsgericht Sigmaringen hat Urteil gesprochen

Corona-Demo vor Kretschmann-Haus: Mutmaßlicher Organisator zu hoher Geldstrafe verurteilt

Stand
AUTOR/IN
Anette Hübsch
Anette Hübsch ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen. (Foto: SWR, Jochen Krumpe)

Das Amtsgericht Sigmaringen hat am Montag sein Urteil im Prozess wegen einer Demonstration vor dem Haus des Ministerpräsidenten verkündet. Angeklagt war ein Mann aus Sigmaringen.

Laut Staatsanwaltschaft soll der 52-Jährige im Februar eine Kundgebung von Gegnern der Corona-Politik vor dem Haus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) geleitet, aber nicht angemeldet haben. Weil er am ersten Prozesstag nicht vor Gericht erschien, verhängte die Richterin einen Strafbefehl in Höhe von 30.000 Euro gegen ihn.

Angeklagter sei zufällig mit Hunden unterwegs gewesen

Dagegen legte der Anwalt des Angeklagten Widerspruch ein und wies die Vorwürfe zurück. Sein Mandant sei kein Leiter oder Organisator der Demonstration gewesen. Er sei vielmehr zufällig mit seinen Hunden an diesem Tag in Sigmaringen spazieren gewesen. Mit der hohen Strafe wolle man ein Exempel statuieren. Der Angeklagte soll 200 Tagessätze a` 150 Euro bezahlen. Damit wäre der Mann vorbestraft.

"Mit den Ahnen ins Reine kommen"

Auf einem Polizeivideo ist der Angeklagte allerdings mit einem Holzkreuz über der Schulter zu sehen, wie er eine Protestgruppe anführt. "Ich bin sehr religiös", sagte der 52-Jährige vor Gericht. Er habe an diesem Tag mit seinen Ahnen ins Reine kommen wollen und sei deshalb auf dem Weg zum Friedhof in Sigmaringen unterwegs gewesen, der sich in der Nähe von Kretschmanns Haus befindet.

Staatsanwalt sieht Vorwürfe als erwiesen an

Der Staatsanwalt sah es in seinem Plädoyer als erwiesen an, dass der 52-jährige Angeklagte im Februar dieses Jahres eine unangemeldete Versammlung vor dem Haus des Ministerpräsidenten in Sigmaringen-Laiz geleitet hat. Er habe gewusst, wo Kretschmann wohnt, und wollte mit seinem Holzkreuz die Gruppe dorthin lotsen. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 200 Euro. Der Verteidiger forderte einen Freispruch, da es keine objektiven Beweise dafür gebe, dass sein Mandant die Versammlung geleitet habe.  

Zu 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 250 Euro, insgesamt also 30.000 Euro. Der Angeklagte wäre damit vorbestraft. Laut Gericht hat er die Versammlung angeführt. Er habe die faktische Leitung gehabt. Das haben nach Ansicht des Gerichts Videoaufnahmen und Zeugenaussagen bewiesen. Beim Strafmaß spiele der Ort der Versammlung eine Rolle, so die Vorsitzende Richterin. Eine unangemeldete Demonstration habe vor dem Privathaus eines Politikers nichts zu suchen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten kündigte bereits an, Berufung einzulegen.

Innenminister Strobl reagiert auf Urteil

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hält laut Deutscher Presse-Agentur das Urteil für "mehr als angemessen und erforderlich". Es sei nicht hinnehmbar, dass politisch Verantwortliche und deren Familien persönlich bedroht würden. Empfindliche Strafen, wie sie das Amtsgericht Sigmaringen am Montag verhängt hat, müssten in solchen Fällen folgen.