Die Frau aus Lichtenstein im Kreis Reutlingen hat am Mittwoch beim Prozessauftakt immer wieder betont, sie habe ihre neugeborene Tochter nicht getötet. Unter Tränen sagte sie aus, das Kind habe geröchelt, sie habe versucht, es zu beatmen. Irgendwann habe das Neugeborene nicht mehr geatmet.

Die 48-Jährige beteuerte, sie habe damals unter Schock gestanden und den Leichnam des Kindes später in eine Tiefkühltruhe gelegt. Warum, das könne sie sich heute nicht mehr erklären.
Ehemann fand Säuglingsleichnam
Zwei Jahre später, im Juni 2020, fand der Ehemann der Angeklagten das tote Baby in der Truhe im Keller des Mehrfamilienhauses, in dem sie wohnten.
Schwangerschaft verheimlicht
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau ihre neugeborene Tochter nach der Geburt erstickt hat. Die Anklage lautet auf Totschlag. Demzufolge war die Frau vor vier Jahren von ihrem damaligen Ehemann schwanger, verheimlichte das aber. Sie soll das Kind im Herbst 2018 ohne Hilfe unter der Dusche zur Welt gebracht haben.
Das Mädchen war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft lebensfähig. Die Frau habe es in den Arm genommen und so fest an sich gedrückt, dass es aufhörte zu atmen.

Immer alles alleine geregelt
Über ihre Herkunft erzählte die Angeklagte, sie sei von der Mutter verlassen und von der Großmutter schlecht behandelt worden. Dann habe sie auch bei einer Pflegefamilie kein Glück gefunden.
Sie habe gelernt, alles alleine zu regeln, weil nie jemand Zuverlässiges da gewesen sei. Die Ehe mit dem Vater des toten Säuglings, mit dem sie zwei Kinder hat, sei nicht gut gewesen. Er habe ihr gedroht, wenn sie ihm nochmal ein Kind "unterjubeln" würde, könne sie "ihre Koffer packen".
Angst, ihre Kinder zu verlieren
Aus Angst, ausziehen zu müssen und ihre Kinder zu verlieren, habe sie die Schwangerschaft verheimlicht. Sie sei etwas korpulenter gewesen zu jener Zeit, deshalb sei das körperlich nicht aufgefallen.
Zur Trennung der beiden kam es bereits, bevor der Vater das Neugeborene in der Tiefkühltruhe entdeckte. Er soll am Freitag im Prozess am Landgericht Tübingen aussagen.