Mann klagt vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen Land

Noch kein Urteil im Prozess um Glasabfälle im Holcim-Werk Dotternhausen

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Schadet der Einsatz von Glasabfällen im Zementwerk in Dotternhausen Anwohnern und Umwelt? Auch am zweiten Prozesstag konnte das Verwaltungsgericht Sigmaringen diese Frage nicht klären.

Fast acht Stunden lang wurde am Mittwoch in der Sigmaringer Stadthalle verhandelt. Die meiste Zeit benötigte das Gericht dabei für Beratungen über die vielen Anträge, die der Klägerverteidiger stellte. Die eigentliche Frage des Verfahrens trat bis zum Schluss in den Hintergrund . Die Frage, ob das Regierungspräsidium Tübingen Holcim erlauben durfte, dauerhaft Glasabfälle bei der Zementproduktion zu nutzen und, ob dieser Einsatz dem Kläger gesundheitlich schaden könnte.

Plakate von Holcim-Gegnern vor der Stadthalle Sigmaringen (Foto: SWR, Julia Klebitz)
Plakate von Zementwerk-Gegnern vor der Sigmaringer Stadthalle Julia Klebitz

Kläger fürchtet gesundheitliche Probleme

Der Mann aus Dotternhausen klagt privat gegen das Land. Er fordert, dass das Regierungspräsidium die Genehmigung wieder zurücknimmt, sollte sich herausstellen, dass der Einsatz von Glasabfällen seiner Gesundheit schadet. Zudem möchte er, dass Messergebnisse und Analysen offen gelegt werden, die den Einsatz von Glas im Holcim-Werk betreffen. Der Kläger kritisiert, dass es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hat und, dass der Zementhersteller Holcim grundsätzlich noch mit veralteter Filtertechnik arbeite.

Gericht lehnte gefordertes Gutachten des Klägers ab

Der Klägervertreter hatte in der Sitzung am Mittwoch beantragt, dass ein Zeuge gehört wird, der mehr als 20 Jahre bei Holcim gearbeitet hat und unter anderem Gutachten für das Bundesumweltamt erstellt. Das Gericht lehnte den Antrag ab, weil es bereits ausreichend Gutachten und Erhebungen gebe, so die Begründung.

Klägerseite wollte Richterin für befangen erklären

Das Gericht bezog sich unter anderem auf bestimmte Richtlinien, die man als Grundlage sehe. Weil die Richterin diese Richtlinien in einer aktuellen Version beim Regierungspräsidium angefordert hatte, ohne den Kläger zu informieren, wollte dessen Verteidiger die Richterin für befangen erklären. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Die Richtlinie sei nicht Teil der Akte, die Richterin habe sie sich lediglich zur Vorbereitung auf den Prozess besorgt.

Auch der Kläger hätte sich um das öffentlich zugängliche Regelwerk bemühen können. Nach mehreren Unterbrechungen hat das Gericht die Verhandlung schließlich vertagt. Der Mann aus Dotternhausen konnte sich am Ende des langen Gerichtstages wegen Kopfschmerzen nicht mehr konzentrieren.

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SWR