Am Amtsgericht Sigmaringen wurde gegen einen Fahrlehrer verhandelt (Foto: picture-alliance / Reportdienste, dpa Bildfunk, Swen Pförtner)

Anhänger gerammt und falsche Brille getragen

Amtsgericht Sigmaringen: Geldstrafe für Fahrlehrer wegen ungewöhnlicher Fahrweise

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Katharina Kregel
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Miriam Plappert

Er ist in den Gegenverkehr geraten und hat einen Anhänger gerammt: Ein Fahrlehrer musste sich wegen seines Fahrstils vor dem Sigmaringer Amtsgericht verantworten.

Normalerweise geht es bei einer praktischen Führerscheinprüfung um die Fahrkünste des Fahrschülers. Bei einer Motorradfahrprüfung im Kreis Sigmaringen haben sich die Verhältnisse jedoch jäh verkehrt. Plötzlich stand der Fahrstil des Lehrers im Mittelpunkt: Fahrlehrer und Prüferin fuhren bei dem Vorfall im November dem Motorradfahrschüler mit dem Auto hinterher - dabei geriet der Fahrlehrer mehrfach in den Gegenverkehr und rammte schließlich einen stehenden Anhänger. Nun musste er sich vor dem Sigmaringer Amtsgericht verantworten.

Fahrlehrer muss Geldstrafe bezahlen

Das Amtsgericht fällte am Mittwoch ein eher mildes Urteil: Der Mann wurde lediglich wegen Ordnungswidrigkeiten zu einer Geldstrafe von 55 Euro verurteilt. Und nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Das wäre eine Straftat gewesen.

Fahrlehrer war wohl jahrelang mit falscher Brille unterwegs

Am Amtsgericht Sigmaringen wurde gegen einen Fahrlehrer verhandelt (Foto: SWR, Katharina Kregel)
Bleibt es bei dem Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen, trägt die Staatskasse die Verhandlungskosten.

Auch den inzwischen entzogenen Führerschein bekam der Fahrlehrer aus dem Kreis Sigmaringen zurück. Obwohl der Mann selbst zugegeben hatte, zwei Jahre lang eine Brille mit falscher Sehstärke getragen zu haben, sah das Gericht keinen Zusammenhang zu den Vorkommnissen bei der Motorradprüfung im November des vergangenen Jahres.

Fahrprüferin hätte Fahrlehrer durchfallen lassen

Unter den sieben Zeugen war auch die Fahrprüferin, die bei der fraglichen Motorradprüfung im November dabei war. Sie sagte aus, dass auch andere Kollegen bereits von dem seltsamen Fahrstil des Fahrlehrers berichtet hätten - etwa extrem langsames Fahren mit 36 Kilometern pro Stunde, wo 70 erlaubt wären, ständiges Überfahren der Mittellinie und Unsicherheiten in den Kurven. Sie sagte: Wäre der Fahrlehrer bei ihr Prüfling, hätte er die Fahrprüfung nicht bestanden.

Staatsanwaltschaft will Berufung einlegen

Der Staatsanwalt griff in seinem Plädoyer nochmal die verschiedenen Erklärungen auf, die der Fahrlehrer im Prozess als Erklärung für seinen ungewöhnlichen Fahrstil vorgebracht hatte. So habe er durch das Überfahren der Mittellinie seinen Fahrschüler schützen wollen. Oder seine Frau habe ihn gebeten, weiter links zu fahren, weil er zu weit rechts fahre. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, in Berufung zu gehen.

Für den Fahrlehrer geht es es um die Existenz

Ob der Mann wieder als Fahrlehrer arbeiten darf, muss nun das Landratsamt entscheiden. Er hatte seine Fahrschule zwischenzeitlich geschlossen.

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