Landgericht Rottweil (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow)

Revision: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Plädoyers im Prozess um mutmaßlichen Mord an Geschäftsmann aus Horb

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Mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage-Vertreter ist der Revisions-Prozess um den Tod eines Unternehmers aus Horb im Kreis Freudenstadt fortgesetzt worden.

Die Anklage gegen die beiden Männer lautet unter anderem auf gemeinschaftlichen Mord. Die Staatsanwaltschaft ist der Überzeugung, dass der Hauptangeklagte den damals 57-jährigen Immobilienunternehmer in dessen Wohnung erwürgt hat. Sie fordert daher eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Zweite Angeklagter soll nicht gemordet haben

Bei dem zweiten Angeklagten ist die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des Mordes abgerückt und plädiert unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und schweren Menschenraubes auf sieben Jahre und neun Monate Haft. Die Nebenklage-Vertreter haben sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft in weiten Teilen angeschlossen.

Erstes Urteil wurde aufgehoben

Der Fall hat 2018 Schlagzeilen gemacht: Ein Geschäftsmann wurde in Horb (Kreis Freudenstadt) erwürgt in seiner Wohnung gefunden. Zwei Männer waren damals wegen Raub und Erpressung, nicht aber wegen Mordes oder Totschlags vom Landgericht Rottweil verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgehoben. Laut BGH war vor allem unklar, welches Motiv der Hauptangeklagte für die Tötung des Geschäftsmannes hatte. Vieles in der Urteilsbegründung sei nicht plausibel und abschließend geklärt. Manche Daten seien nicht ausgewertet worden.

Opfer und ein Angeklagter waren befreundet

Seit vergangenen November wird der Fall nun erneut vor einer anderen Kammer des Landgerichts Rottweil verhandelt. Denn welcher der beiden Angeklagten den Horber Geschäftsmann getötet hat, hatte sich nicht eindeutig klären lassen. Der Fall hatte damals auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil der Getötete und einer der Angeklagten befreundet waren. Der Geschäftsmann hatte dem Mann, der als Asylbewerber in Horb lebte, geholfen.

Mehrere Beteiligte hatten gegen das erste Urteil Revision eingelegt

Die drei Verteidiger des Hauptangeklagten erhoben schwere Vorwürfe gegen einen Polizeibeamten. Er soll bei der Vernehmung Verfahrensfehler gemacht und den Angeklagten vorschnell als Verdächtigen behandelt haben. So sei dieser nicht über sein Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt worden. Außerdem habe man ihm zu unrecht DNA-Proben entnommen und heimlich aufgenommene Gespräche des Angeklagten übersetzten und als Beweismittel verwenden wollen. Dies sei nicht erlaubt, so die Verteidiger.

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SWR