Der Arzt hatte die Frau im November 2018 in einem Pfullinger Pflegeheim behandelt. Dort verabreichte er der 80-Jährigen ein Schmerz-Pflaster, das die alte Dame nicht vertrug. Das Pflaster versetzte sie in einen lebensbedrohlichen Zustand. Der Richter sprach von einer fahrlässigen Falschbehandlung. Das Mittel sei für die kleine, nur noch 44 Kilo wiegende Frau, zu stark gewesen.
Arzt hätte wissen müssen, dass das Mittel zu stark ist
Das hätte der Arzt erkennen und wissen müssen. Der Arzt ließ nach Rücksprache mit einer Pflegerin das Pflaster wieder abnehmen und wies die Patientin ins Krankenhaus ein. Die Tochter der Seniorin zeigte den Arzt schließlich an. Das Gericht verurteilte den Mediziner aus Reutlingen nun zu einer Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro.