Einem Bericht von Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten zufolge gibt die Frau an, für einen Posten im Vorzimmer des Oberbürgermeisters nicht berücksichtigt worden zu sein, weil sie im Bewerbungsverfahren eine frühere Liebesbeziehung zu Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) offengelegt habe. Deshalb fordert sie nun Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Die Tübinger Stadtverwaltung widerspricht. Man habe die Frau abgelehnt, weil sie keine Vollzeitstelle wollte. Außerdem habe die Frau angegeben, dass es ihr um eine Höhergruppierung gehe. Dafür habe es aber keine Grundlage gegeben. Palmer selbst sei nicht am Bewerbungsverfahren beteiligt gewesen.
So berichtete SWR-Reporterin Friederike Dauser über den Fall:
Stadt will den Vorfall prüfen
Die Klage wurde erst rund ein Jahr nach dem Bewerbungsverfahren eingereicht. OB Palmer habe die Prüfung des Falls an Bürgermeister Cord Soehlke und Bürgermeisterin Daniela Harsch übergeben, "um jeden Anschein der behaupteten Befangenheit zu vermeiden". Der Prozess am Reutlinger Arbeitsgericht sollt am 20. Oktober beginnen, wurde aber auf 8. November verschoben.
Klägerin ist mit Chefredakteur der Lokalzeitung liiert
Besondere Brisanz erhält der Fall durch den Lebenspartner der Klägerin. Wie die Lokalzeitung, das Schwäbische Tagblatt berichtete, handelt es sich um dessen Chefredakteur. Ihm hatte Palmer früher vorgeworfen, dass er in der Zeitung ein Kampagne gegen ihn fahre.
Im Bewerbungsverfahren hatte die Frau laut Stadtverwaltung angegeben, dass sie in einer Beziehung lebe, die zu schwerwiegenden Interessenkonflikten zwischen ihrer Stelle und ihrer privaten Lebenssituation führen könnte. Solche Interessenkonflikte seien grundsätzlich zu vermeiden, so die Stadtverwaltung.. Das sei aber nicht maßgebend für die Ablehnung gewesen.