Dem wegen Verstößen gegen Corona-Auflagen entlassene Marktleiter einer Edeka-Filiale in Loßburg (Kreis Freudenstadt) steht keine Lohnfortzahlung zu. Das hat am Dienstag das Arbeitsgericht in Pforzheim entschieden. Der Leiter eines EDEKA-Marktes in Loßburg (Kreis Freudenstadt) hatte im Mai 2020 seine damals 28 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Pflicht, eine Maske zu tragen, befreit. Aus Sorge um die Gesundheit seiner Angestellten, so die Begründung des Filialleiters. Dies fiel dem Freudenstädter Landrat Michael Rückert (CDU) zufällig auf, als er in dem Markt einkaufte. Er stellte den Chef der Filiale zur Rede, der aber blieb bei seiner Haltung. Das sei ein klarer Rechtsverstoß, so das Landratsamt.
Marktleiter klagte gegen Kündigung
Das Gesundheitsamt wurde tätig, seitdem hielten sich die Mitarbeitenden an die Maskenpflicht. Der Chef hingegen weigerte sich weiter beharrlich, woran auch zahlreiche Mahnungen der Edeka-Zentrale nichts änderten. Die Genossenschaft, die den Edeka in Loßburg betreibt, reagierte daraufhin und stellte den Marktleiter frei und kündigte ihm später. Der Kläger erklärte dem SWR am Dienstag, er fühle sich zu Unrecht behandelt.
"Ich bin kein Spinner, der sich leiten lässt."
Der Mann wollte das nicht hinnehmen, er klagte auf Lohnfortzahlung. Dies lehnte das Gericht am Dienstag ab. Auch vom Kläger vorgelegte Atteste seien so formuliert, dass sie ihn nicht grundsätzlich vom Maskentragen befreit hätten, heißt es in der Urteilsbegründung.

Auf der anderen Seite stehe EDEKA als Arbeitgeber in der Pflicht, die Corona-Verordnung zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern umzusetzen. Am Mittwoch geht der Prozess weiter, dann geht es um die Kündigungsschutzklage.