Corona-Impfungen - Diskussionen um Impfpflicht (Foto: picture-alliance / Reportdienste, dpa/CTK | Hájek Vojtìch)

Viele ungeimpfte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen oder Pflegediensten

Kreis Calw verhängt erste Bußgelder wegen Verstößen gegen Pflege-Impfpflicht

Stand

Seit zwei Monaten gilt für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich eine Corona-Impfpflicht. Der Kreis Calw hat nun als erster im Land Bußgelder gegen Nichtgeimpfte verhängt.

Insgesamt 130 Einrichtungen haben nach Angaben einer Sprecherin dem Landratsamt Calw den Impfstatus ihrer Beschäftigten gemeldet. Mitte Mai waren demzufolge noch 930 Personen ohne die erforderliche Impfung. Bisher habe der Kreis Calw deshalb 16 Bußgeldbescheide in Höhe von je 250 Euro erlassen. Weitere 76 Bußgeldverfahren laufen derzeit noch. Rund 500 Verfahren wurden bereits eingestellt, in 250 Fällen finden noch Anhörungen statt, so die Sprecherin. Betretungs- oder Betätigungsverbote habe man bisher nicht ausgesprochen. Davon sei man noch weit entfernt.

Reaktionen auf Impfpflicht-Urteil

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag nun die Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen endgültig gebilligt hat, gibt es unterschiedliche Reaktionen aus der Pflegebranche. Kaspar Pfister, Geschäftsführer von der Mössinger BeneVit Gruppe, ist froh über die Entscheidung.

Das Baden-Württembergische Gesundheitsministerium betonte, dass es darum gehe, die verletzlichsten und gefährdetsten Menschen in den medizinischen Einrichtungen zu schützen, also Alte und Kranke. Die Ministeriumssprecherin mahnte, dass man nur mit einem ausreichenden Impfschutz in der Bevölkerung die nächsten Infektionswellen im Herbst und Winter bewältigen könne.

Kein Verständnis für Entscheidung

Der Tübinger Landrat Joachim Walter ist gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Er hatte sich in der Vergangenen mehrfach gegen ein solches Gesetz beim Bund und beim Land ausgesprochen.

Allgemeine Impfpflicht auf den Weg bringen

Bernhard Schneider, Geschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung, die auch Pflegeheime in Nehren und Tübingen unterhält, begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Allerdings geht ihm die Impfpflicht nicht weit genug. Es sollten nicht nur die Pflegekräfte geimpft sein. Schließlich könnten sich die Bewohner auch bei den Besuchern anstecken. Die Politik sollte eine allgemeine Impfpflicht auf den Weg bringen.

Im Kreis Tübingen besonders viele Ungeimpfte

Haben die Einrichtungen den Landratsämtern ihre ungeimpften Beschäftigen gemeldet, beginnt dort ein aufwendiges und langes Verfahren. Das bereitet derzeit allen Landratsämtern viel Arbeit, besonders dem in Tübingen. Denn ihm wurden fast 2.000 Ungeimpfte gemeldet. Grund sind die Uniklinik, die BG-Klinik und die vielen anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens im Umfeld. Die zahlreichen Meldungen müssen jetzt abgearbeitet werden, was noch Wochen oder gar Monate dauern wird. Aber auch andere Landkreise haben viele Verfahren zu bewältigen. So wurden dem Landratsamt in Reutlingen rund 1.000 Ungeimpfte gemeldet, dem in Freudenstadt rund 600. Im Zollernalbkreis dagegen sind es nicht einmal 200.

Rund 2000 Demonstranten am 26. März in Reutlingen (Foto: SWR)
In Reutlingen haben im März 2022 rund 2.000 Menschen gegen die Impflicht im Gesundheitswesen demonstriert.

Wie laufen die Verfahren?

Nach dem ersten Anschreiben haben die Betroffenen Gelegenheit für eine schriftliche Stellungnahme. Dann folgt eventuell eine Anhörung, bei der auch der Arbeitgeber Auskunft darüber gibt, wie der Mitarbeiter eingesetzt wird, ob er unverzichtbar ist und ob es vielleicht ausreicht, die Hygienevorschriften zu verstärken. Danach kann ein erstes Bußgeld verhängt werden. Wenn alles nichts bringt, steht am Ende möglicherweise ein Arbeitsverbot. Doch das versuchen die Landratsämter zu vermeiden. Denn sie wissen: Die meisten Pfleger und Ärzte werden dringend gebraucht. Die Ämter müssen abwägen. Zum einen gilt es, besonders empfindliche Patienten zu schützen, zum andern muss der Betrieb in den betroffenen Einrichtungen aufrecht erhalten werden.

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