Das Amtsgericht Tübingen hat das Verfahren gegen eine Klimaaktivistin am Montag eingestellt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr Hausfriedensbruch vor. Die Studentin hatte vor rund einem Jahr zusammen mit einer weiteren Aktivistin auf dem Dach des Tübinger Regierungspräsidiums ein Transparent entrollt. Sie wollte während des morgendlichen Berufsverkehrs damit gegen den geplanten Bau des Schindhaubasistunnels demonstrieren.
Verfahren gegen 400 Euro eingestellt
Das Jugendstrafverfahren wurde mit einer Auflage eingestellt: Die junge Studentin muss 400 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Tübingen zahlen. Denn die war damals gerufen worden und mit einer Drehleiter angerückt. Da der Einsatz entsprechend teuer war, wurde die Höhe der Auflage mit der Angeklagten abgesprochen.
Wenn der Druck erhöht wird, werden Gespräche möglich
Die Klimaaktivisten hätten zuvor mehrfach und auf verschiedenen Wegen versucht, mit dem Regierungspräsidium ins Gespräch zu kommen - leider ohne Erfolg, so die Studentin zur Verteidigung. Erst als sie das Transparent auf dem Dach des Gebäudes entrollt hätten, sei Regierungspräsident Klaus Tappeser gesprächsbereit gewesen, erzählte sie anschließend.

Am Ende des kurzen Gerichtsverfahrens wirkte die 22-Jährige zwar erleichtert, doch Einschüchtern lässt sie sich nach eigener Aussage nicht. Sie sei der Meinung, dass legale Proteste gegen das Bauprojekt und für eine klimafreundliche Verkehrswende weiterhin nötig seien. Darum wird sie zusammen mit anderen Aktivisten im Rahmen der "Schindi-Verhindi"-Initiative einen Workshop in Tübingen organisieren, bei dem es auch um aktivistische Klettertechniken gehen wird.