Wie in den Vorjahren gilt in Tübingen ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Laut einer Mitteilung gilt die Sperrzone auch auf der Neckarbrücke und auf der Platanenallee. Schilder weisen an allen Eingängen der Altstadt auf das Verbot hin. In der Silvesternacht kontrollieren Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt verstärkt. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Fachwerkhaus in der Neujahrsnacht abgebrannt
Das Feuerwerksverbot in der Silvesternacht gilt seit dem Jahreswechsel 2009/2010. Ein Jahr zuvor hatte der Brand eines Fachwerkhauses am Marktplatz einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Bundesweit ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern seit 1. Oktober 2009 verboten.
Böllerverbote in Altensteig und Rottweil
Striktes Böllerverbot an Silvester gilt auch in in Calw und Altensteig. Dort sollen extra Plakate aufgehängt werden. Eine entsprechende Verordnung hat Rottweil für die historische Innenstadt verhängt. Das teilte ein Sprecher der Stadt mit. Gleiches gilt für die Villinger Innenstadt und im Stadtteil "ob Dem Brückle" in Schwenningen.