Knapp 1.000 Fälle von möglichen Verstößen seien dem Gesundheitsamt im Kreis Calw gemeldet worden, so das Landratsamt. Im Laufe der Überprüfung durch die Behörde reichten über 600 Beschäftigte ihre Impf- oder Genesenennachweise ein. In den meisten Fällen läuft noch das Anhörungsverfahren, nur 15 Bußgeldbescheide wurden verschickt. Bis die Behörden so weit sind, dass Impfverweigerern verboten wird, Menschen zu betreuen oder zum Arbeitsplatz zu kommen, dauert es lange. Denn vorher müssen viele Aspekte geprüft und berücksichtigt werden.
Über 2.000 Verdachts-Fälle im Kreis Tübingen
Die Gesundheits-Unternehmen im Kreis Tübingen haben in den ersten drei Monaten nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht über 2.000 Personen gemeldet, die ihren Impfstatus nicht wie vorgeschrieben nachgewiesen hatten. Nach Angaben des Landratsamtes hat sich bei einem Drittel der Fälle herausgestellt, dass kein Verstoß vorliegt. Die Betroffenen reichten die Dokumente nachträglich ein, waren in Elternzeit oder hatten inzwischen gekündigt.
Man gehe mit Bedacht und Augenmaß vor, sagte Behördensprecherin Guizetti weiter. Zumal sich viele Einrichtungen melden und darum bitten würden, keine Betreuungsverbote anzuordnen. Dahinter steckt in der Regel die Sorge, dass bei dem sowieso schon akuten Personalmangel im Pflegebereich die Versorgung nicht mehr gesichert werden könnte.
Kreis Freudenstadt hat Gerichtsverfahren im Blick
Wie zeitraubend die Überprüfung ist, zeigt sich unter anderem im Kreis Freudenstadt. Die betroffenen Arbeitgeber im Gesundheitswesen haben über 600 nicht-geimpfte Personen gemeldet. Laut Landratsamt wurden alle angeschrieben. 144 haben sich daraufhin gemeldet und Nachweise vorgelegt. Von denen konnten aber erst 34 überprüft werden. Wer sich nicht meldet, wird erneut angeschrieben. Dann folgen Anhörungen zu jedem einzelnen Fall. Dabei wird mit den Betroffenen und auch mit den Arbeitgebern geredet. Erst danach kann entschieden werden, welche Konsequenzen folgen. Das könne sehr lange dauern, sagte eine Sprecherin, weil das Personal knapp sei. Außerdem müsse alles sehr sorgfältig betrachtet werden, damit die Entscheidungen vor Gerichten standhalten, falls Betroffene Widerspruch einlegten.
Ordnungsamt im Zollernalbkreis prüft Bußgeldbescheide
Das komplizierte Verfahren hält auch den Zollernalbkreis in Atem. Dort hat das Gesundheitsamt des Landkreises die Anhörungen Ende Mai abgeschlossen. Jetzt muss ausgewertet werden, was die Betroffenen und die Arbeitgeber angegeben haben: über die Gründe für fehlende Nachweise, für eine Nicht-Impfung, über die persönlichen und betrieblichen Folgen eines möglichen Tätigkeitsverbots. Manchmal, so das Landratsamt, würden die Arbeitgeber mitteilen, dass sie auf nicht-geimpfte Beschäftigte verzichten könnten oder sie in Bereichen beschäftigen würden, für die keine Immunitätsnachweise nötig seien. Andere Einrichtungen wiederum würden Engpässe in der Versorgung befürchten, wenn Tätigkeitsverbote angeordnet werden. Falls sich abzeichnet, dass ein Bußgeld gerechtfertigt ist - etwa wenn Nachweise trotz Aufforderung nicht nachgereicht werden - wird das Ordnungsamt eingeschaltet. Das prüft den Fall erneut und entscheidet am Ende, ob ein Bußgeldbescheid verschickt wird. Bislang, so eine Sprecherin, sei noch kein einziger rausgegangen.
Auch in Reutlingen und Sigmaringen fehlen viele Nachweise
Fast 1.100 Fälle hatte das Reutlinger Landratsamt zu bearbeiten. Das bedeutete: über tausend Mal musste bei den Betroffenen nachgefragt werden, die bei 157 verschiedenen Einrichtungen im Landkreis beschäftigt sind. Ein enormer Arbeitsaufwand, der weitgehend ohne zusätzliches Personal bewältigt werden muss. Bei rund 80 Personen waren bislang sämtliche Appelle erfolglos. Diesen wurde inzwischen ein Bußgeld angedroht, falls sie keine Nachweise bringen. Bußgeldbescheide, Tätigkeits- oder Betretungsverbote wurden aber laut Landratsamt noch nicht erlassen.
Ende der Verfahren nicht absehbar
Keine Bußgelder und keine Verbote auch im Kreis Sigmaringen. Dort hatten laut Landratsamt gut 500 Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen die nötigen Nachweise nicht eingereicht. Bei allen wurde nachgefragt. Nur 65 haben daraufhin die Papiere vorgelegt. Was für das Gesundheitsamt bedeutet, dass über 400 Betroffene gehört werden müssen, dazu noch die Arbeitgeber. Drum gilt auch in der Donaustadt das, was alle Landratsämter beklagen: wie lange es dauert, bis über Bußgelder entschieden ist, lässt sich nicht absehen.