Auf Antrag der Staatsanwaltschaft muss der 52-jährige Angeklagte 200 Tagessätze à 150 Euro bezahlen, also insgesamt 30.000 Euro. Damit wäre der Mann, der nicht zur Verhandlung erschienen war, vorbestraft. Legt er Widerspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es doch noch zu einem Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus dem Kreis Sigmaringen einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor.
Unerlaubte Kundgebung vor Kretschmann-Haus
Er soll am Sonntag vor acht Tagen eine Kundgebung vor dem Haus des Ministerpräsidenten geleitet, aber nicht angemeldet haben. Rund zehn der 60 Beteiligten haben dabei laut Polizei versucht, eine Absperrung zu umgehen und zu Kretschmanns Haus vorzudringen. Mittlerweile gilt in der Umgebung des Hauses ein Versammlungsverbot. Dass das Verfahren gegen den Angeklagten so schnell vor Gericht kam, liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft Hechingen ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet hatte.