Hanfpflanze (Foto: dpa Bildfunk, dpa Abir Sultan)

Gutachter des LKA sagt aus

Prozess am Landgericht Tübingen: Hanfladen oder Drogendealer?

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In Tübingen wird der Prozess um einen Hanfshop fortgesetzt. Es geht um die Frage, ob Produkte des Ladens den Wirkstoff THC enthielten und damit nicht hätten verkauft werden dürfen.

Angeklagt sind vier Männer. Der Hauptangeklagte ist ein 30-Jähriger aus Metzingen (Kreis Reutlingen). Sie stehen im Verdacht, unerlaubt und gewerbsmäßig Betäubungsmittel hergestellt und damit Handel getrieben zu haben. Der heute 30-Jährige und sein Freund hatten Hanfprodukte erst in einem Online-Shop verkauft. Seit Januar 2020 gibt es den Hanfladen am Marktplatz in Tübingen.

Zuviel THC im Kuchen?

Ein Gutachter des Landeskriminalamts (LKA) hat am Donnerstag vor dem Landgericht Tübingen zum Wirkstoff THC ausgesagt. Es ging darum, ob Produkte des Ladens zuviel THC enthielten und damit nicht hätten verkauft werden dürfen. Der Stoff THC ist Bestandteil von Drogen wie Haschisch oder Marihuana. Im Unterschied dazu gibt es THC-freie Hanfprodukte, die keine berauschende Wirkung haben.

Die Richterin wollte vom Gutachter wissen, ob die angebotenen Hanfprodukte wie Tee oder Backwaren zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten. Er sagte, für einen Rausch komme es darauf an, wie viel THC im Körper schließlich ankommt. Tee sei ineffizient als berauschendes Mittel, weil man sehr große Mengen davon trinken müsste. Aber Backwaren könnten eine berauschende Wirkung haben, so der Sachverständige vom LKA. Die Verteidiger entgegneten, dass drei Kisten alkoholfreies Bier mit Flaschen zu je 0,5 Liter ebenfalls eine berauschende Wirkung hätten. Die Richterin meinte daraufhin, dies stehe eben nicht in Relation.

Lebensmittelkontrolle brachte Fall ins Rollen

Lebensmittelkontrolleure hatte in dem Hanfladen am Marktplatz in Tübingen Produkte mit einem höheren THC-Gehalt festgestellt als erlaubt. Monate später entdeckte die Polizei in dem Laden und in einer Lagerhalle in Metzingen unter anderem 4,5 Kilogramm Marihuana. Die Tübinger Staatsanwaltschaft ermittelte und klagte an.

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SWR