Symbolbild: Müll im Grünen (Foto: picture-alliance / Reportdienste, SWR, Symbolbild: picture alliance/dpa | Paul Zinken)

Kühlschrank, Asbest, alte Joghurtbecher

Streit um illegalen Müll vor Gericht in Tübingen

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Magdalena Knöller

Ein Mann kauft ein Grundstück und findet tonnenweise Müll im Boden vergraben: Kühlschränke, Asbest und mehr. Der Verkäufer will von nichts gewusst haben. Der Fall ist vor Gericht.

Das Amtsgericht Tübingen hat am Freitag einen Fall verhandelt, bei dem es um hunderte Tonnen Müll geht. Einem Mann wird vorgeworfen, in Tübingen-Hagelloch Müllberge verbuddelt und dann das Grundstück verkauft zu haben. Als der neue Grundstückseigentümer anfing zu graben, entdeckte er neben alten Dosen und Joghurtbechern auch Autoreifen, Kühlschränke und asbesthaltige Eternitplatten.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Verkäufer des Grundstücks erhoben. Sie wirft ihm vor, den Müll unerlaubt entsorgt und beim Verkauf betrogen zu haben. Dem Mann drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis, so der Staatsanwalt. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er habe das Grundstück von Firmen aufräumen und richten lassen.

Müll im Boden: Zeugen befragt

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts in Tübingen befragte am Freitag mehrere Zeugen. Darunter war ein Mann, der vor dem Verkauf des Grundstücks im Jahr 2019 dort für mehrere Monate zur Miete gelebt hat. Er erzählte, wie vermüllt das Grundstück war, als er dort 2017 hinkam. Bauschutt, Gläser, Teller, Besteck und auch asbesthaltige Eternitplatten sollen dort herumgelegen haben. Außerdem sei das Tübinger Grundstück sehr verwildert und zugewachsen gewesen. Später wurde dort gerodet und ein Kiesweg angelegt.

Das Gericht versucht zu klären, ob und wenn ja, wann und von wem dort Müll verbuddelt wurde. Es wurden zudem Firmenmitarbeiter und Handwerker gehört, die dort immer wieder auf dem Grundstück gearbeitet haben. Am 22. Februar wird weiter verhandelt.

Käufer will Geld für Müllentsorgung zurück

Neben dem Strafverfahren läuft noch ein Zivilprozess am Tübinger Landgericht: Der Grundstückskäufer möchte vom Verkäufer die Kosten, die er wegen der Entsorgung des Mülls hat, wieder haben.

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