Zuchtgänse laufen durch einen Stall. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas)

Zwei tote Stockenten an der Donau

Vogelgrippe im Kreis Tuttlingen: Geflügel muss im Stall bleiben

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In Tuttlingen ist bei zwei toten Enten Geflügelpest nachgewiesen worden. Laut Landratsamt besteht daher im zentralen und südlichen Landkreis Stallpflicht.

Im Tuttlinger Stadtgebiet ist bei zwei toten Stockenten die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Die Tierkörper wurden laut Landratsamt vom Veterinäramt untersucht. An dem Donau-Abschnitt, an dem die toten Stockenten gefunden worden waren, halten sich seit Monaten zahlreiche Stockenten und Rabenkrähen auf.

Stockenten (Foto: SWR, picture alliance / dpa | Stefan Sauer)
Stockenten am Ufer picture alliance / dpa | Stefan Sauer

Stallpflicht bis Ende März

Zum Schutz der Hausgeflügelbestände ordnete das Landratsamt Tuttlingen die Stallpflicht von Geflügel im Süden des Landkreises an. Dies gilt laut Mitteilung vorläufig bis zum 31. März 2023. Von der Stallpflicht betroffen sind, jeweils mit allen Teilorten, Tuttlingen, Mühlheim, Fridingen, Immendingen, Geisingen, Talheim, Seitingen-Oberflacht, Wurmlingen, Rietheim-Weilheim, Dürbheim, Buchheim, Neuhausen o.E. und Emmingen-Liptingen.

Geflügelhaltung muss gemeldet werden

Im nördlichen Landkreis, in den Gebieten Heuberg, Baar und Trossingen dürfen Hühner und Gänse nach wie vor ins Freie, sagte eine Sprecherin dem SWR. Für das gesamte Kreisgebiet gilt außerdem, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt zu registrieren sind und aufgegebene Haltungen abgemeldet werden müssen.

Vogelgrippe auch in Tübingen und Reutlingen

In den Kreisen Reutlingen und Tübingen gibt es nach wie vor Einschränkungen für Geflügelhalter. In Tübingen muss im gesamten Landkreis bis Ende März das Geflügel im Stall bleiben, im Kreis Reutlingen gilt die Stallpflicht nur einzelne Städte und Gemeinden entlang des Neckars und der Echaz. Dort dürfen Hühner zum Beispiel nur nach draußen, wenn sie durch Geflügelnetze vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt sind.

Nicht auf Mensch übertragbar

Wer krank erscheinende oder tote Wasservögel, Greifvögel oder Raben findet, sollte diese nicht anfassen, sondern sie dem Veterinäramt melden. Bei dem aktuell kursierenden H5N1-Virus sind zwar bislang keine Übertragungen auf den Menschen bekannt, es ist aber trotzdem immer Vorsicht geboten. Die Jäger im Landkreis werden gebeten, vermehrt auf kranke oder verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.

Seuche in ganz Deutschland

Seit Oktober 2021 läuft in Deutschland und Europa wieder ein sehr dynamisches Geflügelpestgeschehen ab. Betroffen sind vor allem Wildvögel, es kommt jedoch immer wieder auch zu Seuchenausbrüchen bei Hausgeflügel, von kleinen Hobbyhaltungen bis großen gewerblichen Haltungen, ebenso wie einzelnen Ausbrüchen in Wildparks und Zoos. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko weiterer Einschleppungen in Geflügelhaltungen als hoch ein.

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SWR