Es war ein Fall, der großes Aufsehen erregte: Das Landgericht Tübingen hat im März vergangenen Jahres einen 66-Jährigen aus Ofterdingen (Kreis Tübingen) zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte seine beiden Pflegetöchter sexuell missbraucht und Kinderpornographie besessen.
Nach dem Prozess stellte eine Psychologin und Therapeutin, die eine der Pflegetöchter betreut hatte, Strafanzeigen. Die ehemalige Sozialdezernentin und der frühere Leiter des Jugendamtes sollen ihre Hinweise auf Missbrauch in der Familie jahrelang ignoriert haben. Der Vorwurf: Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen, versuchte Strafvereitelung und unterlassene Hilfeleistung. Im Zuge ihrer Ermittlungen weitete die Staatsanwaltschaft sie auf weitere Mitarbeiter des Jugendamtes aus.
Mitarbeiter des Jugendamts haben sich nicht strafbar gemacht
Diese Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft eingestellt. Nun ist für die Behörde klar: Die Mitarbeiter des Jugendamtes haben sich nicht strafbar gemacht. Es habe keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch gegeben, bevor eine der Pflegetöchter die Taten offenbart hatte, so die Staatsanwaltschaft. Anderen Vorwürfen sei das Jugendamt nachgegangen.
Auch Ermittlungen gegen Landrat eingestellt
Die Psychologin hatte auch den Tübinger Landrat Walter (CDU) angezeigt. Ihm warf sie Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede und Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen vor. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass es keine strafbaren Äußerungen des Landrats gab.
Laut Mitteilung entsprachen sie entweder der Wahrheit oder es seien sachbezogene Aussagen gewesen und keine üble Nachrede. Auch wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen habe sich Walter nicht schuldig gemacht. Für ihn seien keine Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch der Pflegetöchter vor dessen Offenbarung durch die jüngere Pflegetochter erkennbar gewesen, so die Begründung der Staatsanwaltschaft.