Außenansicht des Amtsgericht Reutlingen (Foto: SWR, Nathalie Waldenspuhl)

Amtsgericht Reutlingen spricht Urteil

Mit Drogen gehandelt: Ehemaliger Rechtsanwalt muss ins Gefängnis

STAND

Ein ehemaliger Rechtsanwalt muss wegen Drogenhandels für drei Jahre ins Gefängnis. Das Urteil des Reutlinger Amtsgerichts vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.

Ende vergangenen Jahres war der 54-jährige Mann von der Polizei kontrolliert worden. Er war unter Drogen auffällig gefahren - in Schlangenlinien. Die Beamten entdeckten im Auto dann fast 400 Gramm Marihuana und 7.000 Euro Bargeld. Daraufhin wurde seine Wohnung durchsucht. Die Beamten fanden über 50.000 Euro und weitere sechs Kilo Marihuana.

Angeklagter hatte auch Drogen angebaut

Außerdem hatte der Mann aus Bad Urach Hanf angebaut. Insgesamt geht es um eine Menge Drogen. Damit hätte man ganz Reutlingen in Rausch versetzen können, so Richter Eberhard Hausch am Mittwoch. Auf dem Handy des 54-Jährigen fanden die Beamten eine Textnachricht als Indiz für den Drogenhandel:

"Ich habe es mal mit ehrlicher Arbeit versucht, aber das ist irgendwie nicht das Richtige für mich - zu anstrengend."

Von dieser Nachricht war im Prozess immer wieder die Rede. Sie wurde als Beleg dafür genannt, dass das Bargeld nicht aus ehrlicher Arbeit stammen könne, sondern aus dem Drogenhandel oder anderen dunklen Geschäften. Als Rechtsanwalt mit seiner Kanzlei hat der Mann wohl nicht viel Geld verdient. Die Anwaltszulassung musste er bereits zurückgeben.

 Bargeld, Führerschein und Auto werden eingezogen

Nach eigenen Aussagen hat der Mann selber Drogen als Selbstmedikation genommen. Lediglich ein bisschen habe er weiterverkaufen wollen, nachdem er zufällig jemanden kennengelernt habe, der ihm einige Kilo Marihuana zum Aufbewahren gegeben habe. Diese Geschichten hat ihm das Gericht nicht geglaubt. So kam es zum Urteil: drei Jahre Haft, außerdem werden 53.400 Euro eingezogen. Seinen Führerschein und sein Auto ist er auch los. Auf das Urteil reagierte der ehemalige Anwalt relativ nüchtern und gefasst. 

 Als Anwalt hätte er die Risiken für sich und andere sehen müssen

Richter Hausch begründetet das Urteil damit, dass der Angeklagte nicht einsichtig war und keine Reue zeigte. Für den Richter fiel besonders ins Gewicht, dass der 54-Jährige gelernter Rechtsanwalt ist. Als Jurist wusste er also genau, was er da macht und was das für Risiken für sich und andere mit sich bringt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Mehr zu dem Thema

Reutlingen/Bad Urach

Reutlingen/Bad Urach Anwalt soll mit Marihuana gedealt haben

Ein 54-jähriger Anwalt aus Bad Urach soll mit Marihuana gedealt haben. Derzeit wird der Fall am Amtsgericht Reutlingen verhandelt.

Baden-Württemberg

Kampf gegen Drogenkonsum Auch in Stuttgart und Mannheim öffentliche Räume für Drogenabhängige geplant

In Karlsruhe gibt es den bislang einzigen öffentlichen Raum im Land, in dem Abhängige ihre Drogen konsumieren können. Grün-Schwarz will das Programm auf andere Städte ausweiten.

SWR1 Baden-Württemberg SWR1 Baden-Württemberg

STAND
AUTOR/IN
SWR