Jetzt muss man zahlen. Wer einen Corona-Schnelltest machen möchte und einen offiziellen Testnachweis braucht, der bekommt diesen nicht mehr kostenlos. Das haben Bund und Länder bereits vor Wochen beschlossen. Tübingen geht allerdings wieder einen Sonderweg. Denn das Arztmobil vor dem Rathaus bietet weiterhin kostenlose Schnelltests an. Allerdings mit einer großen Einschränkung. Den Testnachweis gibt es nur für bestimmte Personengruppen. Das hat in der Unistadt für einige Verwirrung gesorgt.
Ausnahmen für alle, die nicht geimpft werden können
Folgende Personengruppen bekommen ein Zertifikat: Menschen mit ärztlichem Attest, die etwa eine Erkrankungen haben, die eine Impfungen nicht zulässt, außerdem Schwangere oder kleine Kinder. Und auch die vielen Angstpatienten dürfe man nicht vergessen, betont die Tübinger Pandemiebeauftragten Lisa Federle. Für diese sei es oft schon schwer, Tabletten zu nehmen, Spritzen seien dann gar nicht möglich.
Gebühren für alle, die geimpft sein könnten
Wer nicht zu diesen Personengruppen gehört, bekommt ein Tagesticket kostenpflichtig in Apotheken. Für 15 Euro beispielsweise in der Apotheke beim Tübinger Hauptbahnhof. Kostenlose Zertifikate könnten dazu führen, , dass Coronaleugner das Angebot unterliefen und sich täglich testen ließen, befürchtet Federle. Wer sich impfen lassen könne, solle sich lieber impfen lassen, meint die Pandemiebeauftragte des Kreises Tübingen.

Tests für Geimpfte sinnvoll
Ein Schnelltest ohne anschließendes Zertifikat sei vor allem für Personen sinnvoll, die geimpft sind, aber trotzdem Symptome haben. Solche Vorsicht möchte Federle mit den kostenlosen Schnelltests unterstützen.
Auch in Rottenburg kostenlose Tests und gebührenpflichtige Zertifikate
Rottenburg will bis Ende Oktober kostenlose Teststellen für alle anbieten, bei denen es aber Zertifikate nur für Personen gibt, für die eine Impfung nachweislich nicht in Frage kommt.
Außerhalb Tübingens und Rottenburgs muss ab Montag jeder, der für einen Restaurant-, Konzert- oder Theaterbesuch einen negativen Corona-Test braucht, die Kosten selbst übernehmen. Schwangere und Kinder bis zwölf Jahren können sich aber weiter kostenlos testen lassen. Auch die Testregeln in Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ändern sich nicht.