Boris Palmer (Bündnis 90Die Grünen), Oberbürgermeister von Tübingen, sitzt nahe der Landesgeschäftsstelle der Grünen Baden-Württemberg im Außenbereich eines Restaurants. (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Mitgliedschaft soll ruhen

Parteiausschlussverfahren: Grünen-Schiedsgericht schlägt Vergleich mit Palmer vor

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Im Mai hatten die baden-württembergischen Grünen beschlossen, dass sie Palmer aus der Partei werfen wollen. Das Schiedsgericht schlägt nun einen Vergleich vor. Tübingens OB reagierte schnell.

Bei einer Anhörung am Samstag zum Parteiausschlussverfahren gegen Boris Palmer hat das Schiedsgericht der Grünen vorgeschlagen, Palmers Parteimitgliedschaft bis Ende 2023 ruhen zu lassen. Wie der SWR erfuhr, sollen im kommenden Jahr dann Gespräche darüber geführt werden, wie der amtierende Tübinger Oberbürgermeister künftig kontroverse Meinungen äußern kann, ohne die Grundsätze der Partei zu verletzen.

Mit der Entscheidung bekamen die Landespartei und Palmer noch etwas Bedenkzeit - erst im Mai will das Schiedsgericht bekannt geben, ob die Beteiligten den Vergleich angenommen haben oder nicht. Wenn mindestens eine der beiden Parteien dem Vorschlag nicht zustimmen sollte, müsse sich wieder das Landesschiedsgericht mit dem Verfahren beschäftigen, sagte ein Sprecher.

Palmer machte schnell Nägel mit Köpfen und nahm den Vorschlag nach SWR-Informationen kurz darauf an. Jetzt muss noch der Landesvorstand der Grünen entscheiden, ob er den Vorschlag akzeptiert.

Palmer-Anwalt Schlauch: Streitkultur der Grünen spricht gegen Ausschluss

Der Tübinger Oberbürgermeister Palmer und sein Anwalt Rezzo Schlauch hatten sich bei dem Termin vor dem Schiedsgericht der Grünen in der Landesgeschäftsstelle erklärt. Die Grünen hatten im vergangenen Jahr dafür gestimmt, dass Palmer aus der Partei ausgeschlossen werden soll. Grund dafür waren seine häufigen provozierenden und teils rassistische Äußerungen. Die Rechtsvertretung des Landesvorstands und Palmers Anwalt hätten bei dem Termin vor dem Schiedsgericht ihre Argumente für oder gegen einen Parteiausschluss vorgebracht, hieß es. Palmers Anwalt hatte als Gegenargument unter anderem die Streitkultur der Grünen angeführt.

Palmer und Schlauch bei Bewertung zurückhaltend

Die Anhörung am Samstag hatte länger gedauert als angekündigt. Palmer und Schlauch hielten sich unmittelbar nach der Anhörung mit einer Bewertung zurück. Palmer sagte dem SWR, er betrachte das Verfahren "sachlich". Schlauch lobte es als "sehr ernsthafte, sehr gut geführte Verhandlung mit hoher Sach- und hoher politischer Kompetenz." Zum Vorschlag des Schiedsgerichts haben sich bislang aber weder Palmer noch der Landesverband der Grünen geäußert.

Grünen Landesvorstand sieht parteischädigendes Verhalten

Im Antrag auf Parteiausschluss hatte der grüne Landesvorstand erklärt, dass Palmer immer wieder vorsätzlich und erheblich gegen die Grundsätze der Grünen verstoßen und der Partei dadurch schweren Schaden zugefügt habe. Palmer hatte vor allem beim Thema Flüchtlinge immer wieder provoziert. So forderte er während der Flüchtlingskrise die Abschiebung von Flüchtlingen in Kriegsgebiete wie Syrien oder Afghanistan, wenn die Flüchtlinge in Deutschland straffällig geworden sind. Außerdem wurden Palmer immer wieder abfällige Äußerungen über Ausländer vorgeworfen.

"Wir haben es mit einer jahrelangen Vorgeschichte und einer langen Liste von kalkulierten Ausrutschern und inszenierten Tabubrüchen zu tun."

Während des Corona-Lockdowns eckte Palmer 2020 außerdem mit der Äußerung an, durch den Lockdown rette man möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären - aufgrund ihres hohen Alters oder ihrer Vorerkrankungen. Palmer habe bei Bündnis 90/Die Grünen keine politische Heimat mehr, so der ehemalige Landesvorsitzende Oliver Hildenbrand, der das Parteiausschlussverfahren für den Landesvorstand mit auf den Weg gebracht hat.

Grünen-Politiker Boris Palmer (links), Oberbürgermeister von Tübingen, geht zusammen mit seinem Anwalt, Rezzo Schlauch, durch die Stuttgarter Fußgängerzone. (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)
Grünen-Politiker Boris Palmer (links) und sein Anwalt Rezzo Schlauch vor dem Gerichtstermin in der Stuttgarter Fußgängerzone.

Stuttgarter Anwalt Rezzo Schlauch verteidigt Palmer

Palmers Anwalt Rezzo Schlauch verteidigte vor dem Termin beim Schiedsgericht seinen Mandanten. Schlauch argumentiert: Palmer sei ein Aktivposten in der Partei und bundesweit als Vorbild im kommunalen Klimaschutz bekannt. Gleichzeitig sei Tübingen in Palmers Amtszeit die wirtschaftlich am stärksten wachsende Stadt in Baden-Württemberg geworden. Er frage sich, ob sich die Grünen selbst noch im Einklang mit ihrem eigenen Grundsatzprogramm befänden. Denn das fordere politische Diskussion, Streit, Gestaltung und Erneuerung.

"Unzweifelhaft ist es (...) auch der Tatkraft, dem Ideenreichtum, der Konfliktfreudigkeit und der Risikobereitschaft von Tübingens Oberbürgermeister zu verdanken, dass die Stadt in so vielen Feldern viel beachtete Pionierarbeit leistet."

Die Behauptung, Palmer füge den Grünen Schaden zu, könne nicht allein an vermeintlich schädlichen Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters gemessen werden, findet Rezzo Schlauch. Man müsse das gesamte Wirken Palmers berücksichtigen. Gerade in Baden-Württemberg sei davon auszugehen, dass Palmer seiner Partei weitaus mehr Stimmen einbringe, als er sie koste.

Beobachter rechneten mit einem Freispruch für Palmer

Viele Beobachter rechneten mit einem Freispruch für Palmer - etwa der Tübinger Politikwissenschaftler Josef Schmid. Seiner Meinung nach ist es schwer nachzuweisen, ob jemand einer Partei geschadet hat. Leute wie Palmer müsse man außerdem aushalten. Aber egal wie das Parteiausschlussverfahren ausgehe: Gerichte könnten keine politischen Konflikte lösen. Am Ende werde es also wohl nur Verlierer geben, so der Politikwissenschaftler.

Parteiausschlussverfahren spaltet die Tübinger Grünen vor der OB-Wahl

Schon jetzt ist die Situation für die Tübinger Grünen schwierig: Die Stimmung zwischen Palmer-Befürwortern und Palmer-Kritikern war phasenweise extrem angespannt. Vor allem in der Frage, ob Palmer erneut für die Grünen bei der Oberbürgermeisterwahl im Herbst antreten soll. Palmer entschied sich wegen des laufenden Parteiausschlussverfahrens, nicht bei der Urwahl anzutreten, mit der die Partei ihren Kandidaten oder ihre Kandidatin bestimmen wollte. Er wird als unabhängiger Kandidat antreten. Die Tübinger Grünen haben kürzlich Ulrike Baumgärtner als ihre Kandidatin nominiert. Die Mitglieder unterstützen nun teils sie und teils Palmer.

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SWR