Test Coronavirus (Foto: dpa Bildfunk, Jean-Christophe Bott)

Neue Coronavorschriften in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen

Uniklinik Tübingen erwartet mehrere Tausend Tests pro Woche

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AUTOR/IN
Theresa Krampfl

Die neue Bundesverordnung zum Infektionsschutz sieht eine neue Testvorschrift für Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen vor. Für die Uniklinik Tübingen bedeutet das großen Aufwand.

Die neue Testregel für Kliniken, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen geht einher mit dem bundesweiten neuen Infektionsschutzgesetz, welches mit der Aufhebung der epidemischen Notlage nationaler Tragweite beginnt.

Dreimal in der Woche Tests

Die Vorschrift besagt, dass alle Mitarbeitenden und alle Besuchenden einen negativen Corona-Test vorweisen müssen - und zwar unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Ungeimpfte müssen den Test täglich und unter Aufsicht machen. Bei immunisierten Personen reichen drei Tests pro Woche, sie dürfen diese auch zuhause oder an Bürgerteststationen machen.

Patientinnen und Patienten betrifft es nicht

Patientinnen und Patienten hingegen sind von der Regel ausgeschlossen. An der Uniklinik Tübingen werden diese jedoch vor ihrer Untersuchung um einen 3G-Nachweis gebeten. Ausnahmen gibt es bei Notfällen.

Uniklinik Tübingen steht vor neuen Herausforderungen

Martin Holderried von der Uniklinik Tübingen im Gang des Pop-Up-Impfortes in Tübingen (Foto: SWR)
Martin Holderried von der Uniklinik Tübingen

Martin Holderried von der Uniklinik Tübingen hält das Testen für sinnvoll, auch wenn ihn die kurzfristige Ansage solcher Regelungen jedes Mal vor Herausforderungen stellt. Die Uniklinik habe sich vorbereitet und fürs Erste genügend Tests für die 10.000 Mitarbeitenden und weitere Besuchende im Haus. Die Beschaffung sei jedoch nicht einfach.

"Wir sind jetzt schon gezwungen, auf das EU-Ausland in unmittelbarer Umgebung zuzugehen, um von dort noch ausreichend Testkits erhalten zu können."

Auch Besuchsregelungen sind verschärft

Viele Kliniken haben in den vergangenen Wochen ihre Besuchsregeln verschärft. An der Tübinger Uniklinik, dem Zollernalbklinikum und den Krankenhäusern im Kreis Freudenstadt dürfen Patientinnen und Patienten nur noch eine Person pro Tag für jeweils eine Stunde empfangen. Sie müssen sich vorher registrieren. Die Klinik Tübingen will ab nächster Woche nur noch geimpfte und genesene Besucher und Besucherinnen ins Haus lassen. Im Klinikum Landkreis Tuttlingen sind wegen hoher Infektionszahlen keine Besuche mehr erlaubt. Lediglich in besonderen Situationen wie einer Sterbephase eines Angehörigen oder einer Geburt bleibt der Zutritt erlaubt. Dasselbe gilt auch in den Kreiskliniken in Reutlingen.

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Theresa Krampfl