Mehr als vier Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken haben die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg noch kein einziges Beschäftigungs- oder Betretungsverbot verhängt. Das Sozialministerium in Stuttgart bestätigte am Donnerstag auf Anfrage entsprechende Informationen der Tageszeitungen "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten".
Teil-Impfpflicht im Gesundheitswesen gilt seit Mitte März
Das Ministerium hatte im Juni berichtet, es seien erste Bußgelder erhoben worden. Es waren den damaligen Angaben zufolge mehr als 450 Bußgeldverfahren anhängig gegen Pflegerinnen und Pfleger, die trotz der Pflicht keinen Impfnachweis vorlegen konnten.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen gilt seit Mitte März. Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste müssen seither Mitarbeitende beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise gibt.
"Wir stehen mit den Ämtern natürlich im regelmäßigen Austausch und diese haben uns mitgeteilt, dass sie derzeit noch in der Phase der Anhörung und Prüfung des einzelfallbezogenen Verwaltungsverfahrens sind", teilte ein Sprecher des Sozialministeriums nun mit.
Erste Corona-Bußgelder verhängt Hunderte Verfahren wegen Verstoß gegen Teil-Impfpflicht in BW
Mehr als 450 Bußgeldverfahren laufen in Baden-Württemberg gegen Personen, die gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht verstoßen haben. Das Land rechnet mit weiteren Verfahren.
Gesundheitsamt kann Betätigung untersagen und Bußgelder verhängen
Die Gesundheitsämter betrachten bei der Kontrolle der Impfpflicht jeden Fall einzeln. Zunächst wird versucht, die Betroffenen von der Maßnahme zu überzeugen. Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Amt "innerhalb einer angemessenen Frist" das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro ist möglich.
Die Betreiber können aber auch versuchen, individuelle Lösungen zu finden, um den Schutz gefährdeter Gruppen zu gewährleisten. Dazu zählten etwa patientenferne Tätigkeiten oder besondere Hygienemaßnahmen für Beschäftigte, um Betretungsverbote zu vermeiden.
Krankenhausgesellschaft fordert Aussetzung der Teil-Impfpflicht
Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft hatte bereits gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Diese werde im Gesundheitsbereich als ungerecht empfunden.