"Wir arbeiten mit Herz, nicht mit Impfpflicht!" steht auf einem Plakat, das Menschen bei einer Demonstration im März gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zeigen. (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Bisher kein Beschäftigungsverbot

Teil-Impfpflicht im Gesundheitswesen: Ämter in BW verhängen bisher keine harten Sanktionen

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Seit Mitte März müssen sich Mitarbeitende in Kliniken oder Altenheimen gegen Corona impfen lassen. Nicht jeder hält sich daran - trotzdem gibt es bisher kein Beschäftigungsverbot.

Mehr als vier Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken haben die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg noch kein einziges Beschäftigungs- oder Betretungsverbot verhängt. Das Sozialministerium in Stuttgart bestätigte am Donnerstag auf Anfrage entsprechende Informationen der Tageszeitungen "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten".

Teil-Impfpflicht im Gesundheitswesen gilt seit Mitte März

Das Ministerium hatte im Juni berichtet, es seien erste Bußgelder erhoben worden. Es waren den damaligen Angaben zufolge mehr als 450 Bußgeldverfahren anhängig gegen Pflegerinnen und Pfleger, die trotz der Pflicht keinen Impfnachweis vorlegen konnten.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen gilt seit Mitte März. Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste müssen seither Mitarbeitende beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise gibt.

"Wir stehen mit den Ämtern natürlich im regelmäßigen Austausch und diese haben uns mitgeteilt, dass sie derzeit noch in der Phase der Anhörung und Prüfung des einzelfallbezogenen Verwaltungsverfahrens sind", teilte ein Sprecher des Sozialministeriums nun mit. 

Baden-Württemberg

Erste Corona-Bußgelder verhängt Hunderte Verfahren wegen Verstoß gegen Teil-Impfpflicht in BW

Mehr als 450 Bußgeldverfahren laufen in Baden-Württemberg gegen Personen, die gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht verstoßen haben. Das Land rechnet mit weiteren Verfahren.

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Gesundheitsamt kann Betätigung untersagen und Bußgelder verhängen

Die Gesundheitsämter betrachten bei der Kontrolle der Impfpflicht jeden Fall einzeln. Zunächst wird versucht, die Betroffenen von der Maßnahme zu überzeugen. Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Amt "innerhalb einer angemessenen Frist" das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro ist möglich.

Die Betreiber können aber auch versuchen, individuelle Lösungen zu finden, um den Schutz gefährdeter Gruppen zu gewährleisten. Dazu zählten etwa patientenferne Tätigkeiten oder besondere Hygienemaßnahmen für Beschäftigte, um Betretungsverbote zu vermeiden.

Krankenhausgesellschaft fordert Aussetzung der Teil-Impfpflicht

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft hatte bereits gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Diese werde im Gesundheitsbereich als ungerecht empfunden.

Mehr zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht:

Sozialministerium hakt nach Wie steht es um die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Baden-Württemberg?

Zwar ist die allgemeine Corona-Impfpflicht gescheitert, aber seit Mitte März brauchen Beschäftigte in der Pflege einen Impfnachweis. Vielerorts wird jedoch eher auf Zeit gespielt.

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SWR