Der Karfreitag ist ein sogenannter stiller Feiertag, der durch Feiertagsgesetze geschützt wird. Das gilt in Deutschland nur für insgesamt neun Feiertage. Welche Regeln an solchen Tagen gelten, setzt jedoch jedes Bundesland eigenständig um. So sind am Karfreitag in Baden-Württemberg beispielsweise keine Sportveranstaltungen erlaubt.
Tanzverbot schon ab Donnerstagabend
Außerdem gilt von 18 Uhr am Gründonnerstag bis 20 Uhr am Karsamstag ein Tanzverbot. Das gilt sowohl für Veranstaltungen in der Öffentlichkeit als auch in Vereinen oder bei geschlossenen Veranstaltungen in angemieteten Räumen. Es sind jedoch Ausnahmen mit Sondergenehmigung möglich. Auch im Kino gelten Einschränkungen: Filme, die nicht dem Charakter des Feiertags entsprechen, erhalten keine Freigabe von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK).
FSK entscheidet über "Feiertagsfreigabe" von Filmen
So besitzt zum Beispiel Monty Pythons "Das Leben des Brian" keine solche Freigabe. Insgesamt soll das für rund 700 Filme gelten, wie verschiedenen Medienberichten zu entnehmen ist. Jedoch schleichen sich hierbei immer wieder auch Fehler ein. So wird zum Beispiel oft behauptet, dass der Film "Heidi in den Bergen" von 1975 nicht an Karfreitag gezeigt werden dürfe. Der Trickfilm wurde laut FSK allerdings gar nie auf dieses Kriterium hin geprüft und ist deswegen nur versehentlich auf der "schwarzen Liste" gelandet.
Wer sich unsicher ist, ob es erlaubt ist, einen bestimmten Film in der Öffentlichkeit zu zeigen, kann sich direkt auf der Homepage der FSK darüber informieren. Hier sind die korrekten Daten hinterlegt. Als Faustregel gilt aber: Je neuer der Film, desto unwahrscheinlicher dass er keine Feiertagsfreigabe erhalten hat. Seien in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren über die Hälfte aller Kinospielfilme "nicht feiertagsfrei" gegeben worden, seien es im Jahr 2024 gerade einmal drei von insgesamt 530 geprüften Kinofilmen gewesen, heißt es bei der FSK.
BW-Innenministerium verteidigt Regelung Tanzverbot rund um Karfreitag: SPD in BW kann sich Lockerung vorstellen
Der Karfreitag zählt zu den stillen Feiertagen - darum gilt in BW ein Tanzverbot. Eine Landesbischöfin verteidigt die Regel, die SPD hält eine Lockerung für vorstellbar.
Karfreitags-Regeln sind weiterhin umstritten
Doch ob an stillen Feiertagen überhaupt derartige Regeln gelten sollten, ist umstritten. Für Kritiker wie Thomas Filimonova, Besitzer des Stuttgarter Clubs "LKA Longhorn", gehöre ein solches Tanzverbot nicht zu einer Demokratie. In dem Club findet jedes Jahr zu Karfreitag mit einer Sondergenehmigung ein Event statt. Ohne diesen Abend würde Filimonova etwa 7.000 Euro verloren gehen, behauptet er. "Ich möchte mir von der Kirche nicht vorschreiben lassen, wann ich tanzen darf", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) verteidigt die Regelungen indes. Feiertage seien Teil der christlichen Werte, der Kultur und des Brauchtums. "Der Karfreitag ist heilig. Er ist der einzige Feiertag mit einem ganztägigen Veranstaltungs- und Tanzverbot. Dies entspricht dem stillen Wesen und der traurigen Bedeutung dieses Tages", so Strobl.
Welche Rolle der Karfreitag im Christentum spielt, erklärt Miriam Staber aus der SWR-Redaktion Religion, Migration und Gesellschaft:
Religionssoziologe wirbt für gegenseitiges Verständnis
Auch der Religionssoziologe Detlef Pollack hält das Tanzverbot an Karfreitag noch für zeitgemäß. "Ich finde es richtig, die Ruhe dieses Tages zu respektieren. Es ist, glaube ich, keine allzu große Zumutung, an diesem einen Tag auf Tanz und laute Musik zu verzichten", sagte der Wissenschaftler der Universität Münster.
Es gehe schlicht um das friedliche Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen. Außerdem müsse man bedenken, dass immer noch etwa 40 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied in einer der beiden großen christlichen Kirchen seien. In Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg gehöre noch immer die Mehrheit der Kirche an.