Wieviel sollen Tanzschulen für die Musik bezahlen, die da läuft? Darüber tobt ein juristischer Streit. Bisher zahlen sie eine pauschale Gebühr - die GEMA will aber, dass sich die Gebühr nach dem Umsatz richtet.
Das Oberlandesgericht München urteilte eine Art Kombination aus beidem: bis Ende des Jahres noch Pauschalverträge, ab nächstes Jahr nach Nettoeinkommen. Und jetzt wurde das Münchner Urteil vom Bundesgerichtshof in großen Teilen bestätigt. Wie sieht man das Thema in den Tanzschulen?
Bundesgerichtshof urteilt über Berechnungsmodell Tanzschulenverband gegen die GEMA: Musikstreit belastet Tanzschulbranche
Die GEMA-Gebühren für Musik sind für einige Tanzschulen gestiegen. Ein Verband streitet mit der GEMA deshalb seit Jahren über das Berechnungsmodell.