Waldbrandgefahr (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Anhaltende Hitze und Trockenheit

Höchste Waldbrandgefahr auch in Südbaden

Stand

Wegen der anhaltenden Trockenheit haben die Stadt Freiburg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald das Grillen im Wald verboten. Im Kreis Lörrach gilt ein Wasserentnahme-Verbot.

Wegen der anhaltenden Trockenheit ist die Waldbrandgefahr hoch. Am Donnerstag galt laut Deutschem Wetterdienst (DWD) die höchste Gefahrenstufe in weiten Teilen Baden-Württembergs. Für den Breisgau wurden Temperaturen von bis zu 35 Grad erwartet. Die Landkreise sind weiterhin alarmiert, weil das Risiko weiterhin hoch bleiben soll. Die Stadt Freiburg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben das Grillen im Wald vorübergehend verboten, wie zuvor schon der Ortenaukreis und der Landkreis Emmendingen. Das gilt auch für offizielle Grillstellen.

Waldbrandgefahr bleibt in den kommenden Tagen hoch

Wer Feuer machen will, muss vielerorts einen Abstand von mindestens 100 Metern zum Waldrand einhalten. Die Sorge ist groß, dass schon kleinste Funken ein Feuer auslösen könnten. Die Behörden appellieren an die Menschen, bei Besuchen im Wald umsichtig zu sein. Rauchen im Wald ist im Sommer grundsätzlich verboten. Laut Deutschem Wetterdienst soll die Waldbrandgefahr in den kommenden Tagen hoch bleiben.

Wasserentnahme nun auch im Kreis Lörrach verboten

Auch im Landkreis Lörrach ist es ab sofort verboten, aus Bächen, Flüssen oder Seen Wasser zu entnehmen. Laut dem Landratsamt ist von diesem Verbot nur der Rhein ausgenommen. Das Verbot gilt für die Bewässerung oder Beregnung von Feldern und Gärten. Zuvor hatten bereits die Landkreise Emmendingen und Ortenau die Wasserentnahme untersagt.

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Bußgelder von bis zu 10.000 Euro möglich

Die Behörde reagiert damit auf die niedrigen Wasserstände. Bäche und Flüsse führen sehr wenig Wasser, weil es im vergangenen Winter und Frühjahr nur wenig Niederschlag gegeben hat. Auch die Grundwasserspiegel sind niedrig. Das Verbot, Wasser aus Gewässern zu entnehmen, ist zunächst bis zum 15. August gültig. Es gilt auch für Gärtner oder Landwirte, die eine wasserrechtliche Erlaubnis haben. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

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SWR