Anwohnerparken in Freiburg wird teurer. Der VGH hat einen Eilantrag dagegen nun abgelehnt. (Foto: dpa Bildfunk, Philipp von Ditfurth)

VGH Mannheim weist Eilantrag ab

Klimaschutz rechtfertigt höhere Anwohnerparkgebühren in Freiburg

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Gabi Krings

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat die Anhebung der Bewohnerparkgebühren in Freiburg bestätigt. Ein Eilantrag gegen die neue Gebührenordnung wurde abgelehnt.

Zur Begründung verwies der VGH auch auf das im Artikel 20a des Grundgesetzes aufgeführte staatliche Klimaschutzziel. Demnach gehöre es zu den Aufgaben des Staates, die Bevölkerung vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen.

"Die Gebührenregelung verfolge in zulässiger Weise den Lenkungszweck, den Kfz-Verkehr im innerstädtischen Bereich zu reduzieren und dadurch eine Reduktion von Treibhausgasen zu erwirken."

Öffentliches Parken gilt als besonderer Vorteil

Des Weiteren heißt es, dass mit der Parkgebühr der "legitime Zweck" verfolgt werde, den "besonderen Vorteil" auszugleichen, der den Bewohnern dadurch geboten werde, dass sie den öffentlichen Parkraum nutzen können.

Der Anstieg der Gebühren um das Acht- bis Zwölffache sei hierbei unerheblich, so das Gericht. Maßgeblich sei vielmehr, dass die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu ihrem Vorteil stehe. Als Vergleich führt der VGH die monatlichen Mietkosten für private Dauerparkplätze an - etwa in Parkhäusern.

Preisstaffelung nach Fahrzeuglänge legitim

Auch die Staffelung der Gebühren nach Fahrzeuglänge sei rechtens, da sich entsprechend der Pkw-Größe auch die Kosten für die Parkraum-Bewirtschaftung erhöhen. Umgekehrt hält das Gericht eine Regelung zu Ermäßigungen und Befreiungen aus sozialen Gründen aber für gerechtfertigt. Die wirtschaftliche Belastung finanziell weniger leistungsfähiger Personen könne so abgemildert werden.

VGH Mannheim  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Uwe Anspach)

Freiburger FDP-Stadtrat mit Eilantrag gescheitert

Gegen die umstrittene Erhöhung der Anwohnerparkgebühren von 30 Euro im Schnitt auf 360 Euro pro Jahr in Freiburg hatte der FDP-Stadtrat Sascha Fiek geklagt. Als Bewohner eines städtischen Quartiers ist er selbst von der Neuregelung betroffen. Seiner Meinung nach würde die Stadt mit der Gebührenbemessung in rechtswidriger Weise umwelt- und sozialpolitische Ziele verfolgen. Dem Rathaus ginge es darum, Autofahren teurer und gegenüber dem ÖPNV unattraktiver zu machen, so die Kritik.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat nun die Haltung der Stadt Freiburg bestätigt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Auch weitere Städte im Land erhöhen Parkgebühren

Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene hat die Deckelung der Anwohnerparkgebühren auf eine Obergrenze von 30,70 Euro gekippt und überlässt die Gebührenregelung den Kommunen. Vor einem halben Jahr hat die Landesregierung Baden-Württembergs deshalb angekündigt, dass mögliche Gebührenerhöhungen zu erwarten sind. Zum Jahresbeginn 2022 haben das neben Freiburg auch die Städte Tübingen, Reutlingen, Heidelberg und Karlsruhe umgesetzt. Dort kosten die Anwohnerparkausweise jetzt drei- bis sechsmal mehr als zuvor. Die Städte Ulm, Mannheim und Stuttgart arbeiten derzeit noch an ihren Konzepten für Parkgebühren.

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