Er hatte versucht, im Streit über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seinen Kontrahenten zu töten - jetzt hat das Landgericht Freiburg einen 44 Jahre alten Mann zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die beiden Männer hatten sich nach Überzeugung des Gerichts Ende Januar in St. Märgen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) in der Wohnung des Angeklagten über den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine unterhalten. Dieses Gespräch artete in einem Streit aus.
Schnelle OP an Freiburger Uniklinik rettete Leben des Verletzten
Der Angeklagte, ein belarussischer Staatsbürger, nahm dabei ein Küchenmesser und stach sechsmal auf seinen Kontrahenten und Mitbewohner ein. Dieser überlebte nur, weil er rasch in der Uniklinik Freiburg operiert werden konnte. Das Freiburger Gericht folgte nun mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der 44-Jährige war ursprünglich vor dem Schöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Zu Prozessbeginn Mitte Juli hatten sich jedoch Anhaltspunkte ergeben, die auf ein Tötungsdelikt hindeuteten. Daher wurde das Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts verhandelt.