Im Missbrauchsprozess am Landgericht Freiburg hatte der Beschuldigte gestanden, dass er zwei ihm anvertraute Mädchen über Jahre hinweg missbraucht hatte, seitdem die Mädchen neun und zehn Jahre alt waren. Konkret gab er 100 Taten zwischen 2016 und 2019 zu. Für diese Taten hatten Staatsanwaltschaft und Gericht ihm in einem Verständigungsgespräch sechs bis sieben Jahre Haft in Aussicht gestellt.
Keine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft
Das Gericht hatte auf Antrag der Staatsanwältin den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung geprüft, aber letztlich abgelehnt. Zum einen, weil ein Sachverständiger den 47-jährigen Angeklagten nicht für einen Triebtäter hält, der jeder Gelegenheit folgt. Und zum anderen, weil der Mann bereit ist, eine Sozialtherapie im Gefängnis zu machen. Während der Angeklagte das Urteil mit gesenktem Kopf entgegennahm, zeigte sich die Anwältin der beiden Opfer mit dem Urteil zufrieden.
Opfer leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen
Die beiden mutmaßlichen Opfer sind heute 16 und 17 Jahre alt. Beide leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Das Gericht wollte vermeiden, dass die beiden jungen Frauen über Einzelheiten der Taten aussagen müssen. In Verständigungsgesprächen vorab einigten sich die Parteien darauf, dass sich das Verfahren auf die Taten beschränkt, bei denen die Mädchen noch unter 14 Jahren waren.