Reglos nach vorne gebeugt und mit gesenktem Blick saß der Angeklagte zwischen seinem Verteidiger und seinem Dolmetscher, während das Landgericht Freiburg am frühen Donnerstagnachmittag sein Urteil verkündete: Für seinen Mord an einem Rentner muss der 22-Jährige lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht folgte damit der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte und sich über das Urteil zufrieden zeigte.
Besondere Schwere der Schuld festgestellt
Das Gericht ist sich sicher, dass der Angeklagte im vergangenen Sommer in das Haus des 77-Jährigen auf dem Lorettoberg in Freiburg eingedrungen ist und den Bewohner mit einem Küchenmesser erstochen hat, um anschließend Wertgegenstände aus dem Haus zu stehlen. In der Urteilsbegründung wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte habe aus den Mordmotiven Habgier und Heimtücke gehandelt. Auch das Mordmerkmal der sogenannten Ermöglichungsabsicht sah die Kammer des Landgerichts Freiburg als gegeben: Der Täter habe sein Opfer vor allem deshalb getötet, um danach ungestört das Haus nach Wertgegenständen durchsuchen zu können. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Haft ist damit ausgeschlossen.
Opfer mit 16 Messerstichen getötet
Am 14. Juli 2024 hatte sich der Angeklagte früh morgens mit einer Axt über das Gäste-WC Zugang zum Haus im Freiburger Stadtteil Wiehre verschafft. In der Küche entwendete er ein Messer mit einer Klingenlänge von 21 cm und gelangte anschließend über die Treppe ins Obergeschoss des Gebäudes. Dort überraschte er den wehrlosen Hausbewohner und stach insgesamt 16 Mal auf ihn ein. Nach der Tat wickelte der Angeklagte sein Opfer in einen Teppich und rollte ihn unter ein Bett.
Danach hielt er sich insgesamt sieben Stunden in dem Haus auf. Anschließend flüchtete er mit seiner Beute - unter anderem diversen Elektrogeräten, Schmuck und Kleidung. Noch am selben Abend wurde der Mann im schweizerischen Bern gefasst, als er einen Asylantrag stellen wollte. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte im November Anklage gegen ihn erhoben.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Verteidiger des Angeklagten sprach von einem erwartbaren Urteil, da der Täter am Tatort zahlreiche Spuren hinterlassen habe. Sein Mandant wolle allerdings in Revision gehen und vom BGH prüfen lassen, ob die vom Gericht festgestellte besondere Schwere der Schuld wirklich vorliegt. Sein Verteidiger schätzt die Erfolgsaussichten einer solchen Revision allerdings als sehr gering ein.
Täter litt unter Drogenproblemen
Der 22-Jährige war erst im Mai des vergangenen Jahres nach Deutschland gekommen. Zum Prozessauftakt vor dem Freiburger Landgericht hatte er eingeräumt, seit Jahren an Drogenproblemen zu leiden und auch gedealt zu haben. Auch während seiner Tat soll der Mann unter Rauschmitteleinfluss gestanden haben. Das Gericht erklärte allerdings, dies habe keinen Einfluss auf die Zurechnungsfähigkeit des Täters gehabt: Er sei ebenso planvoll wie gefühlskalt vorgegangen und deshalb auch voll schuldfähig.