Die beiden 15 und 17 Jahre alten Schülerinnen müssen nun 100 beziehungsweise 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Die Strafe diene zur Erziehung der Teenager, die zusätzlich nun auch Hilfen zur Erziehung bekommen sollen. Das Landgericht Freiburg stellte am Donnerstagnachmittag klar, dass im Falle eines Verstoßes Jugendarrest droht.
"Geschäftsidee" auf Erotik-Internetbörse
Laut Gericht hatten die beiden Schülerinnen eine Geschäftsidee in die Tat umgesetzt: nämlich im Internet Sexdienste "zur Aufbesserung des Taschengeldes" anzubieten. Allerdings sei von vorne herein geplant gewesen, die Freier abzukassieren und sich dann ohne Gegenleistung aus dem Staub zu machen - notfalls mit Gewalt.

Freier um 200 Euro betrogen
Auf den Betrug ist im vergangenen November ein 29-Jähriger hereingefallen. Treffpunkt war ein Parkplatz in Ettenheim. Dort hatte er sich sexuelle Handlungen mit zwei Frauen erhofft. Als die beiden Schülerinnen stark geschminkt und älter aussehend zum mutmaßlichen Sex-Date kamen, gab er ihnen 200 Euro. Daraufhin sprühten sie ihm Pfefferspray ins Gesicht und rannten davon. Als der Mann ihnen folgte und versuchte, sie festzuhalten, kam ein Komplize und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Eines der Mädchen bedrohte ihn mit einem Messer.
"Das ist vollendete gefährliche Körperverletzung. Pfefferspray ist juristisch gesehen ein gefährliches Werkzeug."
Richter: Kriminelle Energie schwer nachvollziehbar
Daraufhin stiegen die Mädchen mit dem Komplizen in einen SUV, der mit zwei weiteren Personen schon zur Flucht bereit stand - mit gefälschtem Kennzeichen. Das Gericht wertete die Tat in seiner Urteilsbegründung als geplanten Betrug, der bei Komplikationen auch Gewalt vorsah. Deshalb blieb der Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung und gefährlichen Körperverletzung. "Die kriminelle Energie der Angeklagten ist schwer nachvollziehbar", so Richter Stefan Bürgelin. Das Ziel müsse jetzt sein, dass die Mädchen den Schulabschluss machen und auf den richtigen Weg kommen.
Vorbestrafter Mittäter muss ins Gefängnis
Neben den beiden Teenagern wurden auch die drei anderen Beteiligten verurteilt. Zwei kamen mit Bewährungsstrafen davon, der "Faustschläger" muss in Haft: Er ging nicht als "Beschützer der Mädchen" durch. Weil er wegen zahlreicher Delikte bereits unter Bewährung stand, bekam er eine Gesamtstrafe von sechs Jahren. In welcher Beziehung er zu den verurteilten MInderjährigen steht, ist unklar.