Karriere bei der Polizei gegen Sex - dazu hatte der Influencer Maurii Pastore aus Elzach (Kreis Emmendingen) 2022 ein kurzes TikTok-Video veröffentlicht. Der Freiburger Polizeipräsident und seine Assistentin fühlten sich verunglimpft. Das Amtsgericht Waldkirch hatte Pastore in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilt. In der zweiten Instanz entschied das Freiburger Landgericht jedoch, dass das Video von der Kunstfreiheit gedeckt sei. Am Mittwoch wurde Maurii Pastore freigesprochen, das Landgericht hob das Urteil des Amtsgerichts Waldkirch auf. Die Staatsanwaltschaft hat allerdings Revision eingelegt. Der Rechtstreit dürfte also weitergehen.
Pastore habe als ehemaliger Polizist in dem umstrittenen Video eigene Erfahrungen kritisch und äußerst komprimiert in einer erkennbar fiktiven Szene anschaulich verarbeitet, heißt es in der Urteilsbegründung. Satire erlaube dabei Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen, die auch schockieren dürfen.
Pastores Verteidiger: "Die Kunst ist frei - so einfach ist das"
Pastores Verteidiger Christoph Nix freut sich: Die Kunstfreiheit sei ein wertvolles Grundrecht. Für ihn ist der Clip klar Satire und absolut keine Dokumentation. Pastore, der selbst bei der Autobahnpolizei gearbeitet hat, spielt in dem Clip verschiedene Polizeibeamte. "Ob man das mag oder nicht," so Verteidiger Christoph Nix, "das ist Kunst, und die Kunst ist frei."
Für Insider aus dem Polizeipräsidium Freiburg seien Charaktere aus dem Video deutlich erkennbar, befand die Kammer zwar, aber das Video sei nicht gegen diese Personen gerichtet, sondern als Systemkritik zu verstehen. Insofern seien Verletzungen der Persönlichkeitsrechte im Lichte der Kunstfreiheit hinzunehmen.
Ein Widerspruch? Strafrechtlich freigesprochen - im Zivilprozess verurteilt
Ein weiteres Verfahren lief gegen den TikTok-Star: In einem Berliner Zivilprozess um das Polizeivideo verurteilte man den Influencer offenbar erneut zu hohen Geldstrafen. Dies wurde während der Verhandlung in Freiburg bekannt. Das Berliner Landgericht bestätigte, dass dort ein Verkündungstermin stattfand, will aber erst später über die Entscheidung informieren. Offenbar sahen die Berliner Richter doch wieder Persönlichkeitsrechte verletzt.
Auch diese Entscheidung werde Pastore juristisch anfechten, sie werde nicht halten, meint Anwalt Christoph Nix, der Pastore im Berliner Verfahren allerdings nicht vertritt.