Sulz am Neckar (Kreis Rottweil) ist die erste Stadt in Baden-Württemberg, die die Menschen, auch in den Teilorten, dazu verpflichtet eine Nasen-Mund-Schutz-Maske zu tragen: Beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienst - und Handwerkerarbeiten und beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit mindestens einer anderen Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, gilt die Pflicht, Mund und Nase mit einer Maske abzudecken. Jeder "hat in der Öffentlichkeit eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen", heißt es in der Allgemeinverfügung.
Maskenpflicht mit Ausnahmen – Ausgangssperre nicht ausgeschlossen
Beim Spazierengehen oder Sport unter freiem Himmel mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern muss die Maske nicht getragen werden. Auch wer alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts Auto fährt, kann auf den Schutz verzichten.

Das zuständige Gesundheitsamt in Rottweil hat angekündigt, dass bei weiter steigenden Zahlen auch über zusätzliche Ausgangsbeschränkungen bis hin zu einer Ausgangssperre nachgedacht werden müsse. Über die Länge der Maskenpflicht hat das Amt keine Angaben gemacht.