Die Gruppierung "Students for Future Freiburg" veranstaltet am Sonntagnachmittag eine große Fahrrad-Demonstration von der Freiburger Innenstadt Richtung Rheintal-Autobahn und von dort weiter Richtung Industriegebiet Nord.
Tempolimit auf Autobahnen gefordert
Ursprünglich wollten die Klimaaktivistinnen und -aktivisten vom Platz der Alten Synagoge in der Innenstadt über die Bundesstraße B31 zur Autobahn A5 und von dort über die Bundesstraße B294 zurück in die Innenstadt fahren. Vorgesehen war auch eine Kundgebung auf der Autobahn. Denn genau darum geht es den Demonstrierenden auch: Sie fordern Tempo 100 auf Autobahnen. Deswegen zogen sie vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH), nachdem das Verwaltungsgericht in Freiburg einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt hatte. Der VGH Mannheim bestätigte kurzfristig aber den Entscheid des Freiburger Gerichts.
Stadt Freiburg verbietet Demo auf A5
Den juristischen Schritt war die Gruppierung gegangen, weil die Stadt Freiburg als zuständige Versammlungsbehörde und das Freiburger Polizeipräsidium einer Demonstration nur unter Auflagen zugestimmt hatten. Demnach hatten sie eine andere Strecke vorgegeben - ohne die A5 und die B294. Außerdem hätten die Demonstrierenden nur als geschlossener Verband und nur im erforderlichen Sicherheitsabstand fahren dürfen.
Gericht bestätigte Auflagen der Stadt Freiburg
Gegen diese Auflagen haben die "Students for Future" beim Verwaltungsgericht Freiburg einen Eilantrag gestellt - allerdings erfolglos. Das Gericht bestätigte die geänderte Strecke, die die Stadt Freiburg als Auflage gegeben hatte.
Die Gruppierung wollte ursprünglich die Entscheidung anerkennen. Nach SWR-Informationen unterstützen aber der Dachverband "Fridays for Future Deutschland" und der Umweltfond die Klage in Mannheim finanziell. Deswegen zogen die "Students for Future" nun vor den VGH in Mannheim und legten dort Beschwerde gegen den Eil-Entscheid des Verwaltungsgerichts Freiburg ein.
Sea You Festival ein Grund für geänderte Strecke
Das Verwaltungsgericht Freiburg teilte mit, dass es grundsätzlich denkbar sei, auf einer Bundesfernstraße zu demonstrieren. Eine Vollsperrung der Autobahn für eine gewisse Zeit sei aber gerade an diesem Wochenende nicht denkbar, begründet das Verwaltungsgericht Freiburg seine Entscheidung und führt ein "in unmittelbarer Nähe stattfindendes Musikfestival" an.
Gemeint ist offensichtlich das Sea You Festival am Tunisee in Freiburg. Der VGH Mannheim schloss sich der Begründung an. Zum einen wurde das Festival genannt, bei dem mit starkem Verkehrsaufkommen zu rechnen sei. Laut dem Sprecher "Students for Future" wurde außerdem als Hindernisgrund der zu erwartende starke Ferienreiseverkehr genannt, die zu prognostiezierte Hitze und dass sich die Forderung "Tempo 100 auf Autobahnen" nicht nur auf die A5 bezöge.