Die Stadt Freiburg hat mit sofortiger Wirkung sogenannte "Montagsspaziergänge" verboten. Es ist damit untersagt, solche unangemeldeten Versammlungen abzuhalten und an ihnen teilzunehmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31. Januar. Das geht aus einer Pressemitteilung von Freitagmittag hervor.
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Wie in vielen anderen Städten haben sich auch in Freiburg zuletzt mehrere hundert Menschen zu sogenannten Montagsspaziergängen getroffen, um ihren Protest gegen Corona-Maßnahmen auszudrücken. Diese Aktionen waren nicht als Versammlung angemeldet. Bei den sogenannten Montagsspaziergängen in Freiburg am 27. Dezember 2021 und am 3. Januar 2022 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Masken getragen, Abstände nicht eingehalten und Anweisungen der Polizei ignoriert, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Dieses Verhalten stelle insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Virusvariante Omikron eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.
Versammlungsgesetz lässt Versammlungsverbote zu
Auch nach der Corona-Verordnung können Versammlungen verboten werden, wenn der Schutz vor Infektionen anderweitig nicht erreicht werden kann. Um zu verhindern, dass solche untersagten Spaziergänge aus der Innenstadt in die Stadtteile ausgelagert werden, gilt die Allgemeinverfügung stadtweit. Sie ist außerdem nicht auf den Wochentag Montag beschränkt, sondern gilt durchgehend. Angemeldete Demonstrationen sind unter der Beachtung von Auflagen auch weiterhin möglich. Versammlungen müssen spätestens 48 Stunden vor Veröffentlichung bei der Behörde angemeldet werden.
Freiburg: Demonstration am Samstag mit Tausenden Teilnehmern
Am Samstag, 8. Januar, findet von 14 bis circa 17:30 Uhr eine angemeldete Demonstration gegen die geltenden Corona-Maßnahmen statt. Die Stadt geht von etwa 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus. Zunächst sollte der Demonstrationszug vom Platz der Alten Synagoge aus starten. Aber da so viele Menschen zu der Versammlung erwartet werden, würde der Platz der Alten Synagoge sowie ein Aufzug durch die Innenstadt an die Kapazitätsgrenzen stoßen. Die Versammlung wird daher auf den Innenstadtring verlegt. Ähnlich sei das bei der großen Demonstration für mehr Klimaschutz im September gehalten worden, heißt es.
Auflagen bei der angemeldeten Demonstration in Freiburg
Zudem gelten Auflagen, wie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung, außerdem wird der Demonstrationszug in einzelnen Abschnitten laufen, der Veranstalter muss zudem für eine ausreichende Anzahl an Ordnungskräften sorgen. Für die Demonstration ist folgender Streckenverlauf geplant: Friedrichstraße - Friedrichring - Europaplatz - Leopoldring -Schlossbergring - Greiffeneggring - Dreisamstraße - Schreiberstraße – B31 – Schnewelinstraße – Bismarckallee – Friedrichstraße (dort ist der Abschluss der Versammlung). Mit Verkehrsbehinderungen ist aut Stadt zu rechnen.