Ein Mann sitzt an Spielautomaten im Misburger Spielzentrum. Seit einiger Zeit sollte in Niedersachsen ein Mindestabstand von 100 Metern zwischen Spielhallen gelten. Danach mussten rund 700 von ursprünglich 1900 Hallen schließen. Auch das Misburger Spielzentrum war davon betroffen, weil in 86 Meter Entfernung eine weitere Spielhalle ansässig ist. Gegen den Losentscheid hatte der Spielhallenbetreiber aber erfolgreich geklagt - und nun vorerst wieder geöffnet.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte)

Vieles ist unklar im Umgang mit Spielhallen

Stadt Freiburg muss Spielhallen vorerst dulden

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Stefan Schlegel

Für die Spielhallen in Freiburg wird es möglicherweise eine neues Auswahlverfahren geben. Gerichtsurteile geben Spielhallen vorerst recht.

Der Verwaltungsgerichtshof ermöglicht drei Spielhallen aus Freiburg vorerst die Duldung. Damit gibt es in der Freiburger Innenstadt weiterhin sieben Spielhallen und nicht bloß die vier, die eine Erlaubnis der Stadtverwaltung erhalten hatten. Die Stadt Freiburg hatte ein Auswahlverfahren durchgeführt, weil ein neues Glücksspielgesetz vorschreibt, dass Spielhallen untereinander einen Mindestabstand von 500 Meter haben müssen. Über die getroffene Auswahl wird ausführlich juristisch gestritten.

Dass es überhaupt noch Spielhallen in Freiburg gibt, die näher zueinander liegen als erlaubt, liegt an der sogenannten Härtefallregel. Wer noch eine alte Erlaubnis hat und nachweist, dass die Nachteile einer Schließung zu groß wären, kann vorläufig versuchen, eine Duldung zu bekommen. Eine solche Duldung wurde jetzt in drei Fällen vom Verwaltungsgerichtshof in Eilverfahren als gerechtfertigt eingestuft.

Frust bei den Spielhallen

Für großen Unmut bei den Spielhallen hat gesorgt, dass Anfang 2022, als die neuen Regeln galten, die Stadtverwaltung weder Erlaubnisse noch Duldungen erteilte und somit erst mal alle Spielhallen illegal waren. Fast alle schlossen daraufhin mehrere Monate lang. Der Spielhallen-Anwalt Mirko Benesch, kündigt an, dass er für seinen Mandanten von der Stadt Schadensersatz in Höhe von einer halben Million Euro fordern wird.

"So wie in Freiburg ist es in keiner anderen Stadt gelaufen"

Die Stadtverwaltung erklärt zu dem damaligen Umgang mit den Spielhallen, man habe sich mit dem Regierungspräsidium abgesprochen und es habe zu dem Zeitpunkt keine Möglichkeit gegeben, eine Duldung zu gewähren. Diese Duldung wurde jetzt allerdings durch die Gerichte erwirkt. Ob damit auch das gesamte Auswahlverfahren bei den Spielhallen neu aufgerollt werden muss, ist offen. Die Stadt hat nach eigenen Angaben vor allem den Spielerschutz bei ihrer Auswahl berücksichtigt und sie weist daraufhin, dass die Beschlüsse des Gerichts im Eilverfahren erfolgt sind. Die eigentliche Entscheidung folge noch.

Das Gericht hat allerdings schon im Eilverfahren erkennen lassen, dass eine Altersgrenze von 25 Jahren beim Einlass ein fragwürdiges Kriterium bei der Auswahl ist. Einzelne Spielhallen haben die Altersgrenze aus Jugendschutzgründen auf 25 Jahre angehoben. Offenbar gibt es ein gut begründetes Schutzbedürfnis nur bis zum Alter von 21 Jahren.

Schlangestehen zum Spielen

Für die Betreiber von Spielhallen bleiben die Zeiten vorerst ungewiss. Allerdings mangelt es nicht an Kundschaft. Seit die Zahl der Spielgeräte durch die neuen Regeln in Freiburg mehr als halbiert wurden, gibt es beim Einlass der Spielhallen öfters regelrechte Warteschlangen.

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