Die Fassade des Amtsgerichts Bad Säckingen. (Foto: SWR)

56-Jährige schuldig gesprochen

Krankheit erfunden und Spenden ergaunert - Urteil in Bad Säckingen

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AUTOR/IN
Petra Jehle
ONLINEFASSUNG
Wera Engelhardt

Eine 56-Jährige bekundete öffentlich, an Leukämie erkrankt zu sein. Um ihr zu helfen, spendeten Menschen viel Geld. Doch an der Geschichte war nichts dran. Das hat nun Folgen.

Weil sie eine dramatische Krankheitsgeschichte erfunden und damit Tausende Euro Spenden ergaunert hatte, ist eine Frau vom Amtsgericht Bad Säckingen (Landkreis Waldshut) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach die 56-Jährige am Montag des Betrugs schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung.

Im Februar vergangenen Jahres hatte eine Regionalzeitung über die Frührentnerin aus Bad Säckingen berichtet: dass diese an Leukämie erkrankt sei und es als letzte Überlebenschance eine neuartige Therapie der Universität Basel gebe. Dafür brauche sie innerhalb weniger Wochen 8.000 Euro, hatte die Frau der Zeitung gesagt. Die Hilfsbereitschaft war groß: Über 200 Menschen spendeten insgesamt mehr als 22.000 Euro.

Spender bekommen ihr Geld wieder

Schon wenige Tagen nach der Veröffentlichung kamen allerdings Zweifel an der Geschichte auf. Auch darüber berichtete die Zeitung, und das Spendenkonto wurde gesperrt. Trotzdem beharrte die Betrügerin noch im Gerichtssaal darauf, dass in Wahrheit sie das Opfer sei: Eine Frau, die sich als Ärztin ausgegeben habe, habe die Diagnose bei ihr gestellt. Die 56-Jährige habe später jedoch festgestellt, dass es diese Ärztin gar nicht gab.

Der Richter sprach von einer abenteuerlichen und unglaubwürdigen Geschichte voller Widersprüche. Die Frau muss nun 1.000 Euro an die Freiburger Uniklinik für die Behandlung von Krebserkrankungen zahlen. Die Spender bekommen ihr Geld zurück.

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