In drei Minuten über den Rhein: das geht zwischen Waldshut und Full. Wo jeden Tag Autos und Lkw auf den Brücken an den Grenzübergängen im Stau stehen, geht es auf dem Fluss ganz bequem und schnell. Die Personenfähre der Stadt Waldshut-Tiengen fährt zwischen 9 Uhr morgens und 17 Uhr abends immer zur vollen Stunde. Egal, ob jemand mitfahren will oder nicht. Kapitän Sven Schießel legt ab. Denn ein Staatsvertrag aus dem Jahr 1806 schreibt es so vor.
Während wenige hundert Meter weiter auf der Bundesstraße Autofahrer über den Dauerstau am Grenzübergang schimpfen, herrscht am Bootssteg am Rheinufer am frühen Morgen Idylle pur. Die Sonne funkelt auf der Wasseroberfläche, die Vögel zwitschern. Zwei Schwäne drehen ihre Runden. Die Fähre steht auf der deutschen Rheinseite.
Morgens um 9 Uhr legt die Fähre über den Rhein das erste Mal ab
Um 9 Uhr legt sie am Morgen zum ersten Mal ab und fährt die 180 Meter ans andere Ufer. Die Überfahrt dauert drei Minuten. Am Schweizer Rheinufer bei Full (Kanton Aargau) warten an diesem Morgen zwei Frauen. Sie sind Stammkundinnen und nutzen die Fähre regelmässig zum Einkaufen und Bummeln in Waldshuts Altstadt.
Beliebte Abkürzung über den Rhein ohne Stau
Auslastung der Fähre ist gering
15.000 Menschen nutzen die Fähre zwischen Waldshut und Full pro Jahr. Die meisten sind Schweizerinnen und Schweizer, die zum Einkaufen nach Waldshut kommen. Im Sommer sind auch Wanderer und Radfahrer an Bord, welche ihre Touren am Rheinufer so bequem abkürzen. Zum Vergleich: Auf der Straßenbrücke werden jeden Tag fast 15.000 Fahrzeuge gezählt.
Rheinfähre ist im Staatsvertrag festgeschrieben
Ein Geschäft macht die Stadt Waldshut-Tiengen mit der Fähre nicht. Richtig voll wird das Boot mit seinen 120 Plätzen eher am Nachmittag bei den Rundfahrten, beim Sonntagsbrunch oder wenn die "Waldshut-Tiengen" für Partys gebucht wird.
Der Arbeitsplatz des Kapitäns an und auf dem Fluss ist außergewöhnlich: Er ist Schiffsführer, Techniker, Touristenführer, Alleinunterhalter und manchmal auch Kummerkasten zugleich.
Zudem darf er, als vermutlich einziger Kapitän, wie ein Zollbeamter auf seiner Fahrt von Deutschland in die Schweiz die grünen, sogenannten "Ausfuhrkassenzettel" abstempeln. Diese sind der Nachweis, dass Waren in Deutschland eingekauft und über die EU-Aussengrenze in die Schweiz gebracht wurden. Nur mit dieser offiziellen Bescheinigung können sich Schweizer Kundinnen und Kunden die höhere deutsche Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen.