Die Kuckucksuhr aus dem Schwarzwald ist weltweit bekannt. Um solche besonderen regionalen Produkte besser zu schützen, sollen sie in Zukunft ein EU-Qualitätssiegel erhalten. Bereits im Mai dieses Jahres wurde ein solcher EU-Schutz angekündigt. Jetzt hat das Europaparlament in Straßburg eine entsprechende Verordnung verabschiedet.
EU-Siegel soll auch Handwerkskunst schützen
Bisher gibt es das Herkunftslabel nur für regionale Spezialitäten wie Schwarzwälder Schinken, Parmesan, Champagner, Hessischen Apfelwein oder Spreewälder Gurken. Durch die neue Regelung können nun auch traditionelle handwerkliche oder industrielle Produkte durch geschützte geografische Angaben gekennzeichnet werden. Solche Produkte können Schmuck, Textilien, Glas oder Porzellan sein - oder eben die Kuckucksuhr.
Auch der Tourismus profitiert
Die Schwarzwald Tourismus GmbH begrüßt diese neue Regelung. Es gebe nur wenige Regionen, die so viele Ikonen mit weltweiter Beliebtheit hätten wie der Schwarzwald, sagt Geschäftsführer Hansjörg Mair - neben der Kuckucksuhr beispielsweise noch die Schwarzwälder Kirschtorte, der Bollenhut oder das Kirschwasser. "Die stehen alle für gewisse Werte aus dem Schwarzwald und sind extrem wichtig für den Tourismus", sagt Mair. Vor allem der Schwarzwald sei eine starke Marke. "Und starke Marken brauchen auch starke Symbole und Ikonen - und die Kuckucksuhr ist eine davon", sagt Mair.
Hansjörg Mair, Geschäftsführer der Schwarzwald Tourismus GmbH, freut sich über diese Regelung:
Fälschungen leichter erkennen
Der EU-Schutz soll Bewusstsein für solche traditionellen Produkte schaffen. Außerdem sollen dadurch Arbeitsplätze gesichert werden und der Tourismus soll angekurbelt werden, sagte die zuständige Berichterstatterin Marion Walsmann (CDU). Dadurch werde auch ein fairer Wettbewerb für die Hersteller gewährleistet, heißt es. Das EU-Qualitätssiegel soll zudem dabei helfen, die Zahl der Fälschungen zu verringern und Fälschungen identifizierbar zu machen.
Die Kontrolle und Durchsetzung der neuen Regel liegt in den Händen der nationalen Behörden. Sie sollen künftig auch online verkaufte Waren kontrollieren. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.