Das Gericht in Straßburg hat den 61-jährigen Jean-Marc R. am Dienstagmittag für schuldig befunden. Der Angeklagte wurde zu lebenslänglicher Haft mit 22 Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht verhängte damit die Höchststrafe.
Gericht sieht Vorsatz beim Angeklagten
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im September 2018 die Studentin in seiner Wohnung ermordet und damit vorsätzlich gehandelt hat. Als erschwerend bewertete das Gericht, dass der Angeklagte bereits wegen zweier Vergewaltigungen verurteilt worden war.
Erleichterung bei der Familie
Die Familie hatte den Prozess mitverfolgt, Eltern und Geschwister hatten auch ausgesagt. Nach dem Urteil lag die Familie sich weinend in den Armen. Ein Cousin des Opfers sprach von einer großen Erleichterung. "Jetzt kann die Familie nach vier Jahren des Leids nach vorne schauen." Die Mutter betonte, sie sei vor allem froh, dass der Täter für die nächsten 22 Jahre in Haft muss. "Er wird keiner Frau und keiner Familie mehr weh tun", sagte sie.
Angeklagter bestritt Vorsatz bis zum Schluss
Der Angeklagte reagierte nicht auf das Urteil. Er hat zehn Tage Zeit, um zu entscheiden, ob er in Berufung gehen will. Am Morgen hatte er die Möglichkeit genutzt, ein letztes Mal das Wort zu ergreifen. Dabei betonte er noch einmal, dass es keinen Vorsatz und keinen Plan gegeben habe, die Studentin zu töten. Er sprach auch davon, dass er in der Öffentlichkeit wie ein Monster behandelt werde. Das sei nicht förderlich für ein gerechtes Urteil, meinte er. Ganz zum Schluss wandte er sich an die Familie: Er bedaure die Tat, sie werde ihn bis an sein Lebensende verfolgen.
Opfer wollte Wohnung besichtigen
Im Prozess war das Geschehen am 7. September 2018 - dem 20. Geburtstag des Opfers - nachgezeichnet worden. Die junge Frau war demnach auf eine Anzeige hin zur Wohnung des Angeklagten gefahren, um sie zu besichtigen. Der hatte wohl schon länger fingierte Wohnungsannoncen im Internet platziert. Jean-Marc R. soll Sophie Le Tan dort im Badezimmer so brutal geschlagen haben, dass sie starb.
Wie Antoine Giessenhoffer, Präsident des Schwurgerichts, am ersten Prozesstag vortrug, soll der Angeklagte im Anschluss Kopf und Beine der jungen Frau abgetrennt haben, um die Leiche in einem Koffer transportieren zu können.
SWR Aktuell berichtet bereits am Wochenende zu dem Fall, der in Baden-Württembergs Nachbarregion Elsass intensiv von der Öffentlichkeit verfolgt wurde:
Leichenteile im Wald gefunden
Pilzsammler hatten die sterblichen Überreste der jungen Frau rund ein Jahr nach ihrem Verschwinden gefunden. Der Angeklagte soll sie etwa 30 Kilometer südwestlich von Straßburg in einem Wald in den Vogesen vergraben haben.
Säge mit Blutspuren im Keller entdeckt
Auf seine Spur gekommen war die Polizei bereits kurz nach dem Verschwinden von Sophie Le Tan. Zeugen hatten die entscheidenden Hinweise gegeben. In seinem Badezimmer, an einer Waschmaschine und weiteren Gegenständen der Wohnung von Jean-Marc R. fanden Kriminaltechniker Blutspuren - und das, obwohl die Wohnung wohl penibel gereinigt worden war. Außerdem wurde in seinem Keller eine Säge mit Blutspuren entdeckt.
Der Mann wurde festgenommen, die Justiz eröffnete gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes und Entführung. Gestanden hat er die Tötung der Studentin erst im Januar 2021.
Parallelen zu altem Vermisstenfall
Der Angeklagte war 1987 schon einmal Verdächtiger in einem Vermisstenfall. Auch damals war eine junge Frau nach einem Hausbesuch bei ihm verschwunden. Jegliche Vorwürfe hatte er seinerzeit abgestritten und die Polizei konnte keine Beweise für seine Beteiligung finden. In dem Fall wurde er freigesprochen. Wegen zweier Vergewaltigungen saß er dann aber 15 Jahre in Haft - bis 2010.
Die Lebensgeschichte von Jean-Marc R. ist chaotisch und war schon in seiner Kindheit geprägt von Instabilität und Gewalt. Sein Vater, ein Förster, war grob und dem Alkohol zugewandt. Kollegen beschreiben den 61-Jährigen als impulsiv, dünnhäutig, verhaltensgestört, manipulativ und mit einem reellen Problem im Umgang mit Frauen. Zu den gleichen Ergebnissen gelangten Psychologen.
Ex-Partnerinnen hatten Angst vor Jean-Marc R.
Im aktuellen Prozess hatten mehrere Ex-Partnerinnen des Angeklagten ausgesagt. Mehrere schilderten, dass sie Angst vor Jean-Marc R. gehabt hätten. Er soll mitunter aufbrausend gewesen sein und ihnen nachgestellt haben.