Saal des Landgerichts Offenburg (Foto: SWR, Katharina Seeburger)

63-Jähriger vor dem Offenburger Landgericht

Gummihammer-Prozess: "Ich wollte ihn nicht töten"

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Katharina Seeburger
Eine Frau mit dunkelblonden Haaren lacht in die Kamera. Ihre Haare sind etwas länger als schulterlang. Katharina Seeburger trägt einen gestreiften Pullover in blau, rosa und grau. (Foto: SWR, Laura Könsler)
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Ulf Seefeldt

Vor dem Landgericht Offenburg hat der Prozess gegen einen 63-Jährigen begonnen. Er hat gestanden, einen Mann in Neuried (Ortenaukreis) mit einem Gummihammer schwer verletzt zu haben.

Das Besondere an dem Prozess: Der Angeklagte hat den falschen Mann erwischt, weil er sich in der Wohnung geirrt hatte. Er wollte laut Staatsanwaltschaft Offenburg den neuen Partner seiner Ex-Freundin töten. Der 63-Jährige aus dem Raum Heidelberg hat gestanden, im Juli in ein Mehrfamilienhaus in Neuried-Altenheim eingedrungen zu sein und das Opfer mit einem Gummihammer mehrfach auf den Kopf geschlagen zu haben. Den Mordversuch bestreitet er aber.

In Neurieder Wohnung geirrt

Erst als die Frau des Opfers das Licht angeschaltet habe, so die Staatsanwaltschaft, habe der 63-Jährige seinen Irrtum bemerkt. Laut dem Angeklagten und dem Opfer habe der Angeklagte dann mit den Schlägen aufgehört. Außerdem habe sich der Angeklagte direkt entschuldigt und gesagt, er werde für das Schmerzensgeld aufkommen. Dann sei er geflohen. Der 63-Jährige wurde noch am selben Tag in seiner Wohnung bei Heidelberg festgenommen.

Anklage wegen versuchten Mordes

Dass er wegen Körperverletzung vor Gericht stehe, das sehe der Angeklagte ein. Er habe den anderen Mann aber nicht töten wollen. Es sei kein Mordversuch gewesen. Er habe den neuen Partner seiner Ex-Freundin betäuben und fesseln wollen, um ihm "eine Ansprache zu halten". Er sei wenige Tage zuvor von ihm provoziert worden.

Die Offenburger Staatsanwaltschaft sieht das anders und hat den 63-Jährigen Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt, weil das Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs geschlafen hatte und in einer wehrlosen Lage war. Als Motiv sieht die Staatsanwaltschaft Eifersucht, was das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfülle.

Laut Anklage soll der Mann geplant haben, den neuen Partner seiner Ex-Freundin zu verbrennen. Ein Beweis dafür ist laut Staatsanwaltschaft unter anderem ein handschriftlicher Plan des Angeklagten. Dort sind verschiedene Phasen notiert sowie Gegenstände wie Klebeband, Kabelbinder, Einmalhandschuhe, Benzin und Brandbeschleuniger.

Verteidiger sieht Beweis anders

Der Verteidiger bezeichnet den Mordversuch in der Anklage als eine Unterstellung und bewertet den handschriftlichen Plan seines Mandanten anders. Den Plan habe der Angeklagte schon ein Jahr zuvor erstellt. Zu der Zeit hatte sich die Frau von ihm getrennt. Aus Sicht des Verteidigers ist der Angeklagte in seinem tatsächlichen Handeln in mehreren Punkten von dem alten Plan abgewichen. Es gebe wenig Parallelen zwischen dem Plan und dem tatsächlichen Handeln.

Opfer leidet bis heute

Das Opfer, das als Nebenkläger auftritt, erlitt durch die Hammerschläge Prellungen, Quetschungen und Blutungen am Kopf. Körperlich hat der Mann sich von dem Angriff nach eigener Aussage erholt. Psychisch leide er aber noch sehr: Er könne nicht einschlafen, liege stundenlang wach und müsse jetzt ein zweites Mal in eine psychosomatische Reha. Als der Mann berichtete, wie es ihm geht, weinte er.

Laut dem Verteidiger gibt es mit der Nebenklage Verhandlungen über eine außergerichtliche Entschädigung des Opfers. Am Ende der Befragung des Opfers entschuldigte sich der Angeklagte bei ihm. Es tue ihm unendlich leid und er wisse nicht, "was ihn da geritten" habe.

Das Offenburger Landgericht hat vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll am 3. März gesprochen werden.