Vier Männern wird der bandenmäßige Diebstahl von rund 20.000 Handys vorgeworfen. (Foto: SWR)

Unternehmen geschädigt

Nach Verständigung: Handy-Prozess wird deutlich kürzer

Stand

Im Prozess um den Diebstahl von 20.000 Handys wird Ende Oktober weiter verhandelt. Nach Verständigungsgesprächen haben die Angeklagten die Vorwürfe teils eingeräumt.

Vier Männer im Alter von 36 bis 42 Jahren sind wegen schweren Bandendiebstahls angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie mehr als 20.000 Handys aus dem Lager eines Offenburger Unternehmens gestohlen haben und zwar zwischen 2016 und 2018. Die gestohlenen Geräte sollen einen Wert von 3,75 Millionen Euro haben.

SWR-Reporterin Christine Veenstra berichtet:

Nach nicht-öffentlichen Gesprächen zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben sich die Angeklagten inzwischen zu vier Taten geständig eingelassen. Diese vier Taten beträfen eine Schadenshöhe von ungefähr 900.000 Euro, so eine Sprecherin des Offenburger Landgerichts. Es sei vereinbart worden, dass sich die Angeklagten um Wiedergutmachung kümmerten.

Am 28. Oktober soll weiter verhandelt werden. Auf die Vernehmung vieler geladener Zeugen wird infolge der Verständigung verzichtet.

Von den vier angeklagten Männer waren zwei in der geschädigten Offenburger Firma beschäftigt. Laut Anklageschrift soll einer von ihnen seine Position im Betrieb genutzt haben, um Zahlen zum Warenbestand zu manipulieren. Ihn sieht die Staatsanwaltschaft als einen von zwei Drahtziehern der Bande.

Lagerist soll Abholung vorbereitet haben

Der zweite Beschäftigte, ein Lagerist, soll die Abholung der Geräte vorbereitet haben. Er soll Überwachungskameras und Alarmanlage abgestellt und einen Komplizen als Mitarbeiter einer Spedition angekündigt haben. Dieser dritte Mann soll in der Regel mehr als 1.000 Telefone eines bestimmten Typs in ein Fahrzeug geladen und abtransportiert haben.

Laut Staatsanwaltschaft wurden Lagerist und Fahrer für ihre Dienste vor allem mit pauschalen Geldbeträgen bezahlt. Der Anführer und ein zweiter Drahtzieher sollen sich die Gewinne aus dem Verkauf der Telefone nach einem unbestimmten Schlüssel aufgeteilt haben.

Weitere Justizmeldungen aus BW

Emmendingen

Ermittlungen gegen 57-Jährige Haftbefehl: Versuchter Mord mit Blutgerinnungsmittel?

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat Haftbefehl gegen eine 57-jährige Frau aus dem Kreis Emmendingen erlassen. Sie soll versucht haben, ihren Lebenspartner zu ermorden.

SWR4 BW aus dem Studio Freiburg SWR4 BW Südbaden

Stand
AUTOR/IN
SWR