Die beiden Angeklagten im Prozess um einen getöteten Auerhahn haben sich vor Gericht entschuldigt. "Ich hatte Angst um meine eigene Haut. Heute tut es mir leid", sagte der 21 Jahre alte Mann, der den Vogel im Beisein seines zwei Jahre älteren Freundes vor etwa einem Jahr am Feldberg erschlagen haben soll. Sie hätten sich gegen das feindselige Tier verteidigt und seien nach dem Ablassen vom verletzten Auerhahn von einer empörten Menschengruppe gejagt, geschlagen, gewürgt und bespuckt worden. Das bestätigte auch der Anwalt Joachim Streitberger. Sein Mandant habe aus Notstand gehandelt, der die Tat rechtfertige oder entschuldige.
Zweiter Verhandlungstag angesetzt
Es sollen 17 Zeugen gehört werden und ein Sachverständiger. In einer kurzen Verhandlungspause sagte er, dass es immer mal wieder solch ein abnormes Verhalten von balztollen Auerhähnen gebe - und auch außerhalb der Balz. Manche Zeugen wollen aber nicht gesehen haben, dass der Auerhahn den Angeklagten nachgesetzt habe, sondern umgekehrt, dass einer der beiden aus einer Flasche nach dem Tier gespritzt habe. Der Prozess soll am 4. August fortgesetzt werden. Den beiden Angeklagten droht eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. Allerdings wird der Jüngere vermutlich nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Er war zur Tatzeit 20 Jahre alt, also noch heranwachsend, deshalb wird vor dem Jugendrichter verhandelt. Das Gericht könnte auch Arbeitsstunden oder Arrest verhängen, da das Jugendgerichtsgesetz noch andere Möglichkeiten bereithalte.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Die beiden jungen Männer stehen seit Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht in Titisee-Neustadt (Kreis Breisgau Hochschwarzwald). Die 21 und 23 Jahre alten Männer sollen laut Staatsanwaltschaft im vergangenen August nach dem Besuch des Laurentiusfestes, eines bekannten Volksfestes, am Feldberg betrunken einen Auerhahn gestört und aufgescheucht haben - in dessen Schutzgebiet. Der 21-Jährige habe das Tier schließlich mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen, heißt es in der Anklage. Die beiden Männer hatten gegenüber der Polizei angegeben, von dem Auerhahn attackiert worden zu sein und aus Notwehr gehandelt zu haben.

Von Passanten gefilmt und fotografiert
Die Tat hatte im vergangenen Sommer überregional für Bestürzung gesorgt. Sie war von Passanten gefilmt und fotografiert worden. Das Auerhuhn ist in Deutschland vom Aussterben bedroht, im Schwarzwald geht der Bestand seit rund 100 Jahren zurück. Das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist laut Tierschutzgesetz verboten. Es drohen demnach bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.
Naturschützer: Scheues Tier braucht Rückzugsflächen
Umwelt- und Naturschützer am Feldberg hatten nach der Tat dazu aufgerufen, Wanderwege nicht zu verlassen. Wildtiere benötigten Rückzugsflächen, hatte das Naturschutzzentrum Südschwarzwald erklärt. Das Gebiet am Feldberg gelte als wichtige Heimat für Auerhühner und stehe unter Naturschutz. Menschen sollten dies respektieren. Dass ein Auerhahn, vor allem in der Balz, sein Revier mit Flügelschlagen verteidige, komme vor. Eine echte Gefahr für Menschen gehe von dem Tier aber nicht aus. Im Zweifel ziehe sich das scheue Tier zurück.
Auch beim Naturschutzbund Deutschland (NABU) sorgt die Tat nach wie vor für Unverständnis: "Was da geschehen ist, hat mich zutiefst schockiert. Das ist eine Straftat, die ich mir nur mit vollkommener Ignoranz und übermäßigem Alkoholkonsum erklären kann", sagte der baden-württembergische Vorsitzende Johannes Enssle vor Prozessbeginn. Jedes der aussterbenden Tiere zähle. Die beiden Männer müssten dafür zur Rechenschaft gezogen werden, fordert Enssle.
Vorfall am Rande des Laurentiusfestes
Der Vorfall ereignete sich am Rande des jährlichen Laurentiusfestes am Feldberg. Das Volksfest zur Mitte der Weidesaison hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Besuchermagneten entwickelt. Mehrere tausend Besucher ziehen dabei am Feldberg von Hütte zu Hütte, unter anderem mit Dirndl und Lederhose. Das Fest findet wegen der Corona-Auflagen dieses Jahr nicht statt.