Vier Männern wird der bandenmäßige Diebstahl von rund 20.000 Handys vorgeworfen. (Foto: SWR)

Tausende Smartphones bei Offenburger Firma gestohlen

Urteil: Bewährungsstrafen im Offenburger Handy-Prozess

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AUTOR/IN
Christine Veenstra & Ulf Seefeldt

Jahrelang stehlen vier Männer Handys einer Firma. Jetzt werden sie verurteilt, bekommen aber eher geringe Strafen. Grund ist ein Deal - und das scheinbare Desinteresse der Firma.

Im Prozess um den Diebstahl Tausender Handys einer Firma hat das Landgericht Offenburg (Ortenaukreis) vier Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zudem müssen die Angeklagten im Alter von 36 bis 42 Jahren gemeinsam einen Schadenersatz von insgesamt rund 900.000 Euro zahlen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft 16 Fälle von bandenmäßigem Diebstahl angeklagt. Zu Prozessbeginn im Oktober war von 20.000 gestohlenen Handys im Wert von 3,75 Millionen Euro die Rede gewesen. Das konnte aber nicht bewiesen werden. Verurteilt wurden die Männer nun für vier Taten.

SWR-Reporter Ulf Seefeldt berichtet über das Urteil:

Die vier Männer waren nicht vorbestraft. Zwei von ihnen waren in der Offenburger Firma beschäftigt. Das Unternehmen vertreibt unter anderem Mobilfunkverträge. Der Anführer der Gruppe soll die Diebstähle vertuscht haben, indem er Korrekturbuchungen im Warenwirtschaftssystem der Firma machte.

"Wir haben hier sehr hohe kriminelle Energie festgestellt, aber die Angeklagten brauchten keinen super ausgeklügelten Masterplan", sagte Oberstaatsanwalt Martin Seifert. Denn im betroffenen Unternehmen habe es massiv an Kontrollinstrumenten gefehlt.

Staatsanwaltschaft würdigte Geständnisse der Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft hatte für geringe Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und zwei Jahren auf Bewährung plädiert. Das liegt am Ergebnis der Verständigungsgespräche mit der Verteidigung: Gleich am ersten Verhandlungstag hatten sich beide Seiten geeinigt. Die Angeklagten gestanden 4 der 16 angeklagten Fälle - das heißt den Diebstahl von mehr als 4.600 Handys mit einem Verkaufswert von rund 900.000 Euro. Außerdem wurde eine materielle Wiedergutmachung vereinbart. Inzwischen hätten die Angeklagten dafür vollstreckbare Titel über insgesamt 950.000 Euro vorgelegt, erläuterte Oberstaatsanwalt Seifert.

"Ohne diese Verständigung hätte man den Angeklagten den Diebstahl jedes Handys nachweisen müssen. Die geständigen Einlassungen waren von großem Wert. Das war der Einstiegspunkt in diese Verständigung."

Im Unternehmen ging lange keiner dem Warenschwund im Lager nach

Anklage und Verteidigung betonten in ihren Plädoyers zudem, die geschädigte Firma habe es den Angeklagten leicht gemacht. Staatsanwalt Seifert: "Es gibt auf einmal Tausende von Korrekturbuchungen und ständige Nachbestellungen von Handys, und keiner geht mal zum Geschäftsführer und meldet das."

Verteidiger Olaf Langhanki sprach gar von einem Desinteresse auf der Leitungs- und Geschäftsführungsebene, von einer Situation, "in der man dann irgendwann der Versuchung nicht mehr widerstehen konnte". Die Hemmschwelle zu stehlen, sei immer weiter zurückgegangen.

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