Prozess vor dem Landgericht Freiburg

Anklage fordert lebenslange Freiheitsstrafe im Mordprozess gegen Pfleger

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Ein Pfleger wohnte mit einem betagten Ehepaar unter einem Dach. Er wollte laut Staatsanwaltschaft Schmuck entwenden - und ging dann bis zum Äußersten.

Im Prozess gegen einen Pfleger wegen Mordes an einer Seniorin vor dem Landgericht Freiburg hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Der 26-Jährige soll aus Habgier eine 89-Jährige ermordet haben, in deren Haus er gewohnt hatte. Ihm wird außer Mord auch versuchter Raub mit Todesfolge vorgeworfen.

Sollten die Richter das Mordmerkmal Habgier nicht sehen, so soll der 26-Jährige laut Staatsanwaltschaft wenigstens für 13 Jahre ins Gefängnis. Der Verteidiger sprach bei seinem Plädoyer von einer extrem schwierigen Entscheidung für das Gericht. Ein Strafmaß für seinen Mandanten nannte er nicht. Das Urteil wird am 16. November erwartet.

Die Seniorin bemerkte, dass der Mann Schmuck stehlen wollte

Der aus Polen stammende Mann war laut Anklage in Herbolzheim im Kreis Emmendingen bei einem Ehepaar als Pflegekraft beschäftigt und wohnte im Haus. Der zur Tatzeit stark alkoholisierte Mann soll die Seniorin Ende Oktober vergangenen Jahres massiv geschlagen, mit einem Messer oder einer Schere verletzt und im Heizungskeller eingesperrt haben.

Zuvor hatte die 89-Jährige bemerkt, dass der Pfleger Schmuck stehlen wollte. Sie konnte noch die Polizei alarmieren - eine Streife traf etwa 15 Minuten später ein. Das schwer verletzte Opfer starb wenige Tage nach der Tat in einer Klinik.

Angeklagter wollte sich nicht äußern

Auch der 91 Jahre alte Ehemann der Frau starb nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft kurze Zeit nach dem Vorfall. Eine Obduktion habe allerdings keine Hinweise auf ein Fremdverschulden ergeben.

Zum Prozessauftakt Anfang Oktober hatte der Anwalt des Angeklagten angekündigt, dass sich der 26-Jährige im Prozess nicht zu den Vorwürfen äußern werde. Seinem Mandanten fehle die Erinnerung. Ein Gutachter bescheinigte dem 26-Jährigen im Lauf der Verhandlung, voll schuldfähig zu sein. Der Angeklagte hatte gegenüber Polizei und Ärzten immer wieder geschildert, dass er Stimmen höre, dass er unter Halluzinationen und Wahnvorstellungen leide.

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