Ab dem 1. Dezember gilt in Freiburg bei den Bewohnerparkgebühren eine neue Einheitsgebühr von 200 Euro pro Jahr. Diese neue Rechtsverordnung war nötig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die vorherige Regelung gekippt hatte.
Aktueller Bewohnerparkausweis weiterhin gültig
Alle, die in den vergangenen Wochen einen Bewohnerparkausweis für 30 Euro und die Dauer von zwölf Monaten erhalten haben, können ihn bis zum Ablauf der Frist verwenden. Erst danach gilt die neue Gebührenhöhe. Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) betont, es sei den Verantwortlichen der Stadt wichtig gewesen, dass die neue Regelung unbürokratisch, rechtskonform und fair sei. Außerdem sei es wichtig gewesen, eine schnelle Lösung zu finden, die zeitnah umgesetzt werden konnte.
Sozialstaffelung war nicht zulässig
Weil eine Sozialstaffelung in der Verordnung rechtlich nicht zulässig ist, sei die Gebühr deutlich niedriger angesetzt als ursprünglich beschlossen. Die neue Einheitsgebühr von 200 Euro liegt in jenem Rahmen, den das Gericht in Leipzig als vertretbar und rechtmäßig anerkannt hat.