Im Streit um verbotene Fasnachtsumzüge in Corona-Zeiten ist Baden-Württembergs Sozialministerium auf die verärgerten Narren zugegangen. In einem Schreiben erläutert Amtschef Uwe Lahl die Voraussetzungen, unter denen Fastnachtsveranstaltungen bis auf Weiteres durchgeführt werden können. Kleinere Umzüge in abgegrenzten Bereichen mit Zugangskontrollen sind demnach für Geimpfte und Genesene möglich. Auch in maximal halbvollen Sälen dürfen geimpfte und genesene Narren zusammenkommen. Mit zusätzlichen Tests (2G plus) sind bis zu 3.000 Menschen erlaubt. Sie müssen FFP2-Masken tragen, außer sie essen, trinken, spielen Blasmusik oder haben eine "weitgehend luftdichte" Larve, also Fastnachtsmaske, auf. Der Präsident der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte, Roland Wehrle, hält das für umsetzbar. Er hatte zuvor die Aussage von Regierungschef Winfried Kretschmann, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr wegen der Pandemie nicht stattfinden könnten, als zu pauschal kritisiert. Nun sagte er versöhnlich: "So können wir weiterplanen."
Im Streit um verbotene Fasnachtsumzüge in Corona-Zeiten ist Baden-Württembergs Sozialministerium auf die verärgerten Narren zugegangen. Unter bestimmten Bedingungen seien doch Umzüge möglich.