Bötzingen

Zweiter Steinbruch darf nicht errichtet werden

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Ein zweiter Steinbruch in Bötzingen im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald darf nicht errichtet werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in zweiter Instanz entschieden. Ein anders lautendes Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts wurde damit gekippt. Die Hauri Mineralstoffwerke KG wollte einen zweiten Steinbruch in Bötzingen in Betrieb nehmen. Die benötigten Gebiete gehören Winzern, die ihre Flächen nicht verkaufen wollten. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, hieß es von Seiten der Winzer.

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AUTOR/IN
SWR