Urteil am Landgericht Offenburg

Vier Jahre Haft für Vater wegen schweren Missbrauchs an Dreijähriger

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Wegen schweren sexuellen Missbrauchs der eigenen Tochter hat das Landgericht Offenburg einen Mann aus Kehl zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte beteuerte, "dass es ihm leid tue".

Der Mann hatte sich im Mai vergangenen Jahres an seiner damals dreijährigen Tochter vergangen. Er hatte Bilder der Tat gemacht und an Dritte weitergegeben. Außerdem soll er das Kind einem anderen Mann per Internetchat zum Missbrauch angeboten haben. Der Chatpartner erstattete darauf Anzeige. Das Landgericht Offenburg verurteilte den 39-Jährigen am Dienstag nun zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Herstellens kinderpornografischer Schriften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 6 Jahre und 3 Monate Haft gefordert. Der Mann kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

Der Angeklagte am Tag der Urteilsverkündung. (Foto: SWR)
Der Angeklagte am Tag der Urteilsverkündung.

Polizei durchsuchte Wohnung des Mannes in der Ortenau

Nach früheren Angaben von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg hatten die Ermittler im Juli 2021 einen Tipp bekommen, dass ein Kind über eine Plattform angeboten werde. Der Vater sei daraufhin in Untersuchungshaft gekommen. Fahnder hätten seine Wohnung im Ortenaukreis durchsucht und dabei kinder- und jugendpornografische Dateien sowie weitere Beweismittel sichergestellt. Bei der Auswertung von Handys und Speichermedien hätten die Beamten Hinweise zu anderen potenziell pädosexuellen Personen gefunden. Daher übernahm das LKA den Angaben zufolge den Fall und leitete seither mehrere Verfahren ein.

Mann räumt Missbrauchsvorwürfe vor Gericht ein

Im Prozess hatte der 39-Jährige die Vorwürfe zu großen Teilen eingeräumt und beteuerte, "dass es ihm leid tue". Der Richter machte bei der Urteilsverkündung unter anderem auf die schweren psychischen Folgen für das heute vierjährige Kind aufmerksam. Das Opfer soll deshalb ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro bekommen. Ein Antrag auf Sicherungsverwahrung kam laut dem Vorsitzenden Richter schon aus formalen Gründen nicht in Betracht.

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SWR