Evangelische Sozialstation kombiniert ambulante und stationäre Hilfe

Kurzzeitpflege-Projekt in Freiburg könnte Schule machen

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Ulrike Liszkowski
Bild von SWR-Redakteurin Ulrike Liszkowski

Das Land fördert ein Modellprojekt der Evangelischen Sozialstation Freiburg zur Kurzzeitpflege mit 750.000 Euro. Es soll Angehörigen einen Urlaub oder eine Ausszeit ermöglichen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Evangelische Sozialstation Freiburg mit 750.000 Euro für ein Kurzzeitpflege-Projekt. Das setzt auf eine Kombination aus Wohngemeinschaft, stationärer und ambulanter Pflege. Das Geld wird in den Aufbau von zwölf Kurzzeitpflegebetten in vier Freiburger Stadtteilen investiert, die weiter außerhalb liegen.

"Die Idee könnte landes- und bundesweit Schule machen."

Nach dem Motto "ambulant vor stationär", das der Gesetzgeber ausgegeben hat, sollen Patientinnen und Patienten möglichst lange mit Unterstützung zuhause leben können. Gedacht ist an eine Basisbetreuung in der Nacht und einen ambulanten Pflegedienst am Tag sowie an Hilfen von Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten. Außerdem soll ein "Case-Manager" im individuellen Fall beraten zum Beispiel über notwendige Umbauten im eigenen Haus, ebenso wie über Pflegekassen-Anträge oder auch Krankheitsbilder.

Ohne pflegende Angehörige geht es nicht

Das Ziel ist, Angehörige einerseits in die häusliche Pflege einzubinden und sie andererseits zu entlasten. Denn ohne die Angehörigen gehe es nicht bei immer mehr pflegebedürftigen Menschen und immer weniger Pflegekräften. Angehörige bilden "den größten Pflegedienst Deutschlands", erklärt Inge-Dorothea Boitz. Dreiviertel der fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland würden von Angehörigen gepflegt. Und die brauchen auch mal eine Auszeit zur eigenen Erholung.

Vom Freiburger Modell lernen

Das Projekt ist eines von sechs Modellprojekten, die das Land mit insgesamt 6,2 Millionen Euro fördert, um die Qualität in der Kurzzeitpflege zu verbessern. "Hier wird mit der Förderung die Erprobung einer ambulant betreuten Verhinderungspflege, zum Beispiel bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des pflegenden Angehörigen ermöglicht", teilt das Sozialministeriums mit. Die Förderung der innovativen Projekte werde wissenschaftlich evaluiert, um daraus weiterführende Erkenntnisse abzuleiten.

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