Ein Landwirt in Bad Dürrheim (Schwarzwald-Baar-Kreis) hatte geplant, einen Schweine- und Aufzuchtstall für fast 7.000 Tiere zu bauen. Der Gemeinderat hatte das Vorhaben in dieser Form wegen der zu erwartenden Belastungen für die Kur- und Bäderstadt abgelehnt. Er änderte den Bebauungsplan im Oberbaldinger Gebiet "Rauhäcker" so, dass der geplante Zuchtbetrieb in dieser Größenordnung nicht umsetzbar gewesen wäre. Gegen diesen angepassten Plan hatte der Landwirt geklagt.
Jahrelanger Rechtsstreit um Schweinezuchtbetrieb
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland, hat die Beschwerde gegen den Bebauungsplan abgewiesen. Der Plan sei rechtmäßig. Seit Jahren gibt es immer wieder Diskussionen und Gerichtsverfahren über den Bebauungsplan, die ebenfalls alle zugunsten der Stadt entschieden wurden. Bad Dürrheims Bürgermeister Jonathan Berggötz ist glücklich über die Zurückweisung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht.
"Somit ist nun Klarheit geschaffen und es sollte Ruhe einkehren."
Die Stadt geht davon aus, dass der jahrelange Rechtsstreit damit endgültig vom Tisch ist.